§ 13 GmbHG a) Wenn der Alleingesellschafter einer GmbH bei seinem Geschäftspartner den Eindruck unbeschränkter persönlicher Haftung hervorgerufen hat, ist ein Haftungsdurchgriff auf den Gesellschafter nach Treu und Glauben denkbar. b) ein Rechtsmissbrauch der juristischen […]
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