Aktiengesellschaft I Vergütungsanspruch eines Aufsichtsratsvorsitzenden im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Unternehmenssparte
1. Beratungsverträge einer Aktiengesellschaft mit einem Aufsichtsratsmitglied über Tätigkeiten, die das Aufsichtsratsmitglied schon aufgrund seiner Organstellung im Rahmen der auch die vorsorgende Beratung einschließenden Überwachung erbringen muss, sind nicht nach § 114 AktG genehmigungsfähig.(Rn.46)
2. Die Beratung der Gesellschaft beim Abschluss von Unternehmens- und Beteiligungskaufverträgen gehört zu dem von den Pflichten eines Aufsichtsratsmitglieds erfassten Aufgabenbereich (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 20. November 2006, II ZR 279/05).
1. Beratungsverträge einer Aktiengesellschaft mit einem Aufsichtsratsmitglied über Tätigkeiten, die das Aufsichtsratsmitglied schon aufgrund seiner Organstellung im Rahmen der auch die vorsorgende Beratung einschließenden Überwachung erbringen muss, sind nicht nach § 114 AktG genehmigungsfähig.
2. Die Beratung der Gesellschaft beim Abschluss von Unternehmens- und Beteiligungskaufverträgen gehört zu dem von den Pflichten eines Aufsichtsratsmitglieds erfassten Aufgabenbereich (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 20. November 2006, II ZR 279/05).
Eintrag lesen