GmbH-Recht I Abberufung eines Mehrheitsgesellschafters-Geschäftsführers bei fehlender Beschlußfeststellung
1. Die Wirksamkeit der Abberufung eines Mehrheitsgesellschafter-Geschäftsführers aus wichtigem Grund durch einen Beschluß, den die Gesellschafterminderheit gegen die Stimme des Mehrheitsgesellschafters gefaßt hat, hängt allein vom Vorhandensein des wichtigen Grundes ab, wenn das Abstimmungsergebnis nicht förmlich festgestellt wurde.
2. Ein notarielles Protokoll, das lediglich das Abstimmungsverhalten der einzelnen Gesellschafter beurkundet, ohne das Beschlußergebnis festzustellen, ist keine förmliche Feststellung des Abstimmungsergebnisses.
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