FamFG § 21 1. Nach § 21 Abs. 1 FamFG kann das Registergericht das Verfahren aus wichtigem Grund aussetzen, insbesondere wenn die Entscheidung ganz oder zum Teil von dem Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses abhängt, […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Beschwerdebefugnis des Notars
OLG Köln, Beschluss vom 07.05.2010 – I-2 Wx 20/10, 2 Wx 20/10
§ 59 Abs 1 FamFG, § 59 Abs 3 FamFG, § 40 Abs 2 GmbHG Hat der Notar eine Gesellschafterliste nach § 40 Abs. 2 GmbHG zum Handelsregister eingereicht, so ist er gegen eine Entscheidung […]
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