§ 29 ZPO Tenor Örtlich zuständig ist das Amtsgericht Regensburg. Gründe Mit der zum Amtsgericht Landshut erhobenen Klage verlangt der Kläger von der beklagten Gesellschaft bürgerlichen RechtsBitte wählen Sie ein Schlagwort:GesellschaftGesellschaft bürgerlichen Rechts, Bericht zu […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für besonderer Gerichtsstand der Mitgliedschaft
BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2015 – X ARZ 573/15
ZPO § 32b Abs. 1 Nr. 2 a) Für die Zuständigkeit nach § 32b Abs. 1 Nr. 2 ZPO reicht es aus, wenn nach dem Klägervortrag eine öffentliche Kapitalmarktinformation verwendet wurde. Ob dies durch Übergabe […]
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