§ 142 AktG, § 147 Abs 2 S 1 AktG, § 242 BGB 1. Der besondere Vertreter nach § 147 Abs. 2 S. 1 AktG ist nur in seinem Aufgabenkreis Organ der Gesellschaft, so dass […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für besonderer Vertreter
BGH, Beschluss vom 02. Februar 2016 – II ZB 2/15
GmbHG § 46 Nr. 8 Alt.2 Prozessvertreter einer GmbH gemäß § 46 Nr. 8 Alt. 2 GmbHG in einem Rechtsstreit mit dem früheren Geschäftsführer ist der Beirat der GmbH, wenn nach der Satzung der dreiköpfige […]
Eintrag lesenOLG Köln, Urteil vom 04.12.2015 – 18 U 149/15
Aktiengesellschaft I Auskunftsanspruch eines besonderen Vertreters gegenüber dem Vorstand der Gesellschaft im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens
1. Von der Gesellschaft bzw. dem Vorstand als dort zuständigem Organ kann ein besonderer Vertreter im Sinne des § 147 AktG zur Erfüllung seiner Aufgaben die erforderlichen Informationen verlangen. Ihm steht dabei ein weitreichendes, nur durch den Gesichtspunkt unsachgemäßer Ausübung begrenztes Ermessen zu.
2. Auf die Begründetheit des Informationsverlangens hat es keinen Einfluss, wenn die betroffenen Beschlüsse nach § 243 AktG anfechtbar sind. Denn solange keine rechtskräftige Nichtigerklärung vorliegt, sind die Beschlüsse vorläufig wirksam.
3. Indem der Gesetzgeber in § 147 Abs. 1 S. 2 AktG eine kurze Frist nicht etwa nur für irgendwelche Maßnahmen zur Rechtswahrung, sondern für die Geltendmachung des Ersatzanspruchs vorgesehen hat und überdies den Fristbeginn weder vom Ablauf der Anfechtungsfrist des § 246 Abs. 1 AktG, noch gar vom Vorliegen der rechtskräftigen Entscheidung über die Wirksamkeit der der Tätigkeit des besonderen Vertreters zugrundeliegenden Hauptversammlungsbeschlüsse abhängig gemacht hat, hat er den besonderen Vertreter zu unverzüglichen Maßnahmen veranlasst, die hinsichtlich des Auskunftsbegehrens einen Eilbedarf und Verfügungsgrund begründen.
Eintrag lesenOLG Zweibrücken, Urteil vom 29.07.2015 – 1 U 194/13
GmbHG § 46 § 46 Nr. 8 GmbHG steht einer ordnungsgemäßen Vertretung der Bekl. durch ihre Geschäftsführer nicht entgegen, denn die Gesellschafterversammlung hat von ihrer Befugnis, einen – anderen – besonderen Prozessvertreter zu bestellen, keinen Gebrauch gemacht. Auf […]
Eintrag lesenOberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30.03..2015 – 1 U 113/14
§ 519 Abs 2 Nr 1 ZPO, § 519 Abs 3 ZPO, § 43 Abs 2 GmbHG, § 52 Abs 1 GmbHG, § 112 AktG 1. Ist der Berufungsschrift gemäß § 519 III ZPO eine […]
Eintrag lesenOLG München, Urteil vom 12.12.2013 – 23 U 3330/13
GmbHG §§ 35, 46, 47 GmbHG; ZPO § 57 1. Zwar vertritt im Falle einer gegen die Bestellung eines Geschäftsführers gerichteten Nichtigkeitsklage derjenige die GmbH im Rechtsstreit, der im Falle des Obsiegens der Gesellschaft als deren […]
Eintrag lesenOLG Karlsruhe, Urteil vom 31.07.2013 – 7 U 184/12
GmbHG §§ 43, 46; BGB §§ 280, 611 1. Zwar obliegt es nach § 46 Nr. 8 Fall 2 GmbHG der Gesellschafterversammlung, einen Vertreter der Gesellschaft in Aktiv- wie auch für Passivprozesse zu bestimmen, die […]
Eintrag lesenBGH, Beschluss vom 18. Juni 2013 – II ZA 4/12
§ 147 Abs 2 AktG, § 26 Abs 1 S 1 UmwG 1. Das Erlöschen eines Rechtsträgers im Zuge seiner Verschmelzung auf einen anderen Rechtsträger führt zum Erlöschen der Ämter der Organe. Daraus folgt ohne […]
Eintrag lesenOLG Stuttgart, Beschluss vom 13.05.2013 – 14 U 12/13
GmbH I Abberufung des alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführers einer zweigliedrigen GmbH I Ausschließung eines Gesellschafters aus wichtigem Grund
1. Zu den Anforderungen an die Abberufung des alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführers einer zweigliedrigen GmbH aus wichtigem Grund.
2. Die Zustimmung des Minderheitsgesellschafters zu dem Beschlussantrag, den Mehrheitsgesellschafter-Geschäftsführer der zweigliedrigen GmbH aus wichtigem Grund abzuberufen sowie aus wichtigem Grund aus der Gesellschaft auszuschließen, kann treuwidrig und damit nichtig sein, wenn der jeweils erforderliche wichtige Grund fehlt.
3. Sind alle zu einem Beschlussantrag in der Gesellschafterversammlung der GmbH abgegebenen Stimmen nichtig, ist eine Beschlussfeststellung dahin, dass der Antrag abgelehnt worden ist, nicht mit der Anfechtungsklage zu beseitigen.
4. Zu den Voraussetzungen der Ausschließung eines Gesellschafters aus einer personalistisch strukturierten, zweigliedrigen GmbH aus wichtigem Grund.
Eintrag lesenOLG München, Urteil vom 17.01.2013 – 23 U 4421/12
Einstweilige Verfügung I Aktivlegitimation eines GmbH-Mitgesellschafters zur Beantragung eines Betretensverbots für die Geschäftsräume sowie eines Tätigkeitsverbot für den abberufenen Mitgesellschafter-Geschäftsführer
1. Begehrt ein Mitgesellschafter es, dem anderen Gesellschaftspartner im Wege der einstweiligen Verfügung zu untersagen, die Geschäftsräume der gemeinsamen Firma zu betreten, so fehlt es ihm an der Aktivlegitimation. Inhaber des Hausrechts ist nicht (auch) der Mitgesellschafter, sondern die Gesellschaft, vertreten durch den Notgeschäftsführer.
2. Besteht Streit über die Wirksamkeit der Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers, kann durch einstweilige Verfügung ein Tätigkeitsverbot und ein Verbot der Ausübung der Organtätigkeit ausgesprochen werden, wenn glaubhaft gemacht ist, dass wichtige Gründe für eine sofortige Abberufung des Geschäftsführers vorlagen und die Abberufung wirksam beschlossen ist.
3. Parteien eines solchen Verfügungsverfahrens sind grundsätzlich der Abberufene und die Gesellschaft, vertreten durch die gemäß § 46 Nr. 8 GmbHG bestimmten Vertreter (Anschluss KG Berlin, 11. August 2011, 23 U 114/11, MDR 2011, 1431).
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