1. Ein nach § 147 Abs. 2 AktG zur Geltendmachung von ErsatzansprüchenBitte wählen Sie ein Schlagwort:ErsatzansprüchenGeltendmachung von Ersatzansprüchen der Gesellschaft bestellter besonderer Vertreter kann nicht als Nebenintervenient auf Seiten der Klagepartei einem Rechtsstreit beitreten, in […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für besonderer Vertreter
BGH, Beschluss vom 26. November 2007 – II ZR 161/06
GmbHG §§ 43, 52; AktG § 112 a) Der Anspruch der GmbH gegen ihren Geschäftsführer auf Rückzahlung einer nicht geschuldeten Vergütung umfasst auch die abgeführte Lohnsteuer. b) Der Geschäftsführer haftet nach § 43 Abs. 2 GmbHG, wenn er […]
Eintrag lesenBGH, Beschluss vom 23. April 2007 – II ZR 149/06
GmbHG §§ 35, 43, 52; AktG § 112 a) Ein GmbH-Geschäftsführer verletzt seine organschaftlichen Pflichten, wenn er eigenmächtig und unter Verschleierung des wahren Sachverhalts unter Verwendung von Geldern aus „schwarzen Kassen“ auf einem fremden Grundstück ein Gebäude errichten […]
Eintrag lesenHanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 19. Januar 2007 – 11 Wx 33/06
§ 147 Abs 1 S 1 Alt 2 AktG vom 09.06.1998, § 147 Abs 2 S 1 AktG, § 148 Abs 1 S 1 AktG Der Austausch eines bestellten besonderen Vertreters der Aktionärsminderheit zur gerichtlichen […]
Eintrag lesenOLG Düsseldorf, Urteil vom 24.11.2006 – 16 U 218/05
Ein wichtiger zur Kündigung des Dienstvertrages berechtigender Grund im Sinne von § 626 BGB liegt vor, wenn dem zur Kündigung Berechtigten eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zu seiner ordnungsgemäßen Beendigung nicht zuzumuten ist. Dabei ist zunächst zu prüfen, ob ein bestimmter Sachverhalt generell geeignet ist, einen wichtigen Grund zu bilden. Sodann ist eine Interessenabwägung vorzunehmen, bei der alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind. Zugunsten des Vorstandsmitglieds ist nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf insbesondere die langjährige Dauer des Dienstverhältnisses zu bewerten, wenn diese im Übrigen frei von vergleichbaren Beanstandungen war.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 24. November 2003 – II ZR 127/01
§ 52 Abs 1 GmbHG, § 112 AktG Der fakultative Aufsichtsrat einer GmbH vertritt diese in einem Rechtsstreit mit einem (ehemaligen) Geschäftsführer über den Widerruf einer Versorgungszusage, soweit der Gesellschaftsvertrag keine abweichende Regelung enthält (§ […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 4. November 2002 – II ZR 224/00
GmbHG § 43; AktG § 93Bitte wählen Sie ein Schlagwort:AktGAktG § 93; GenG § 34Bitte wählen Sie ein Schlagwort:GenGGenG § 34; ZPO § 287 a) Eine GmbH trifft im Rechtsstreit um Schadensersatzansprüche gegen ihren Geschäftsführer […]
Eintrag lesenOLG Karlsruhe, Urteil vom 04. Mai 1999 – 8 U 153/97
Anfechtungsklage gegen Zwei-Mann-GmbH I Abberufung des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers und Einziehung seines Gesellschaftsanteils I Umfang eines Stimmrechtsausschlusses I wichtiger Grund für die Abberufung bei einer Zwei-Mann-GmbH I Zulässigkeit außergewöhnlicher Geschäftsführungsmaßnahmen bei Gesamtgeschäftsführung innerhalb einer GmbH & Co KG I Kompetenzen der Gesellschafterversammlung
Eintrag lesenOLG Hamm, Urteil vom 01.02.1995 – 8 U 148/94
Schiedsfähigkeit von Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen GmbH-Gesellschafterbeschlüsse I Nichtigkeit von Gesellschafterbeschlüssen wegen der Einberufung der Gesellschafterversammlung durch einen Dritten und wegen unklarer Beschlußfassung I Bestimmung der Anfechtungsfrist bei Verzicht auf die Einrede der Verwirkung I Anfechtbarkeit eines Gesellschafterbeschlusses über die Abberufung des Geschäftsführers in einer Zwei-Mann-GmbH wegen Ankündigungsmangels und mangels wichtigen Grundes
1. Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen gegen Gesellschafterbeschlüsse sind nicht schiedsfähig.
2. Zur Möglichkeit der Einschaltung eines Dritten bei Bewirken der Einberufung einer Gesellschafterversammlung.
3. Ein Beschluß, bei dem unklar ist, ob es sich um eine Einziehung oder Ausschließung handelt, ist nichtig. Eine Umdeutung ist nicht möglich.
4. Zur Bemessung der Anfechtungsfrist bei Verzicht auf die Einrede der Verwirkung und späterem Scheitern von Verhandlungen.
5. Anforderungen an die Ankündigung eines Tagesordnungspunktes.
6. Zum wichtigen Grund für die Abberufung eines Geschäftsführers gemäß GmbHG § 38 Abs 2 in einer Zwei-Mann-Gesellschaft bei einem langjährigen, schweren Zerwürfnis zwischen den Gesellschaftern.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 24. Februar 1992 – II ZR 79/91
Vertretung der GmbH im Prozeß gegen einen von mehreren Geschäftsführern I Abberufung eines Geschäftsführers wegen unheilbaren Zerwürfnisses mit Mitgeschäftsführer
1. Kann die Gesellschaft im Prozeß gegen einen von mehreren Geschäftsführern durch die anderen satzungsgemäß vertreten werden, dann bleibt es bei deren Vertretungszuständigkeit, sofern die Gesellschafterversammlung nicht von ihrer Befugnis Gebrauch macht, einen besonderen Prozeßvertreter zu bestellen.
2. Zur Abberufung eines Geschäftsführers aus wichtigem Grund wegen eines unheilbaren Zerwürfnisses mit einem Mitgeschäftsführer.
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