§ 57e GmbHG Fehlgeschlagene Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln nach § 57c GmbHG sind durch Neuvornahme und Neueintragung oder – bei Vorliegen der Voraussetzungen des Acht-Monats-Zeitraums des § 57i Abs. 2 GmbHG – durch bestätigenden Beschluss nach § 141 BGB mit ex-nunc-Wirkung […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Bestätigungsbeschluss nach § 141 BGB
OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.07.2003 – 6 U 27/03
Anfechtbarkeit eines an unzulässigem Versammlungsort gefassten GmbH-Gesellschafterbeschlusses I Beginn der Kündigungsfrist bei Wiederholung einer unwirksamen Geschäftsführerkündigung durch Bestätigungsbeschluss und Eintritt der heilenden Wirkung vor Rechtskraft der Anfechtungsklage
1. Zur Anfechtbarkeit eines GmbH-Gesellschafterbeschlusses, der an einem unzulässigen Versammlungsort gefasst wurde.
2. Zum Beginn der Zweiwochenfrist des § 626 Abs. 2 BGB, wenn dem Geschäftsführer einer GmbH zunächst auf der Grundlage eines mit Erfolg angefochtenen Gesellschafterbeschlusses gekündigt und diese Kündigung später auf der Grundlage eines Bestätigungsbeschlusses wiederholt wird.
3. Zur Berücksichtigung der heilenden Wirkung analog § 244 Satz 1 AktG schon vor Eintritt der Rechtskraft in dem instanzbeendenden Urteil bei einer sog. Doppelanfechtung.
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