Auch in einem vorausgegangenen Vortrag der Partei kann ein Bestreiten nachfolgender Behauptungen der Gegenseite liegen, wenn jener Vortrag diesen Behauptungen widerspricht (im Anschluss an BGH, Urteil vom 15. Mai 2001 – VI ZR 55/00, NJW-RR 2001, 1294 unter II 1).
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Bestreiten einfach
OLG Düsseldorf, Urteil vom 3. Februar 2022 – 6 U 36/21
Haftung aus Kapitalanlageberatung: Schadenersatzanspruch aufgrund von Pflichtverletzungen einer beratenden Bank im Zusammenhang mit dem Kauf von Containern
1. Die Fachkompetenz eines Anlageberaters ist auch und gerade dann gefragt, wenn die eigene Risikoeinordnung eines Kunden und das bisherige Anlageverhalten sowie der Anlagezweck einander widersprechen.
2. Die Empfehlung einer unternehmerischen Beteiligung mit Totalverlustrisiko kann schon für sich genommen fehlerhaft sein, wenn eine sichere Anlage für Zwecke der Altersvorsorge gewünscht wird (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 2012, III ZR 66/12).
3. Die unterlassene Prüfung einer empfohlenen Kapitalanlage kann nur dann zur Haftung führen, wenn bei dieser Prüfung ein Risiko erkennbar geworden wäre, über das der Anleger hätte aufgeklärt werden müssen, oder aber wenn erkennbar geworden wäre, dass eine Empfehlung der Kapitalanlage nicht anleger- und/oder objektgerecht ist (vgl. BGH, Urteil vom 5. März 2009, III ZR 302/07).
4. Ein Kauf- und Verwaltungsvertrag, der keine Risikodarstellung enthält, reicht als Beratungsgrundlage nicht aus.
5. Eine Bank, die eine Geldanlage unter Hinweis auf auf das Eigentum an Containern empfiehlt, ist gehalten, der Frage nachzugehen, ob die Anleger Eigentum an den von ihnen gekauften Containern erlangen.
Eintrag lesenArbG Berlin, Urteil vom 1. November 2018 – 41 Ca 1674/18
1. Die Kündigungsschutzklage gegen eine Kündigung ist unbegründet, wenn die kündigende ehemalige Arbeitgeberin zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung auf Grund eines vorherigen Betrieb(steil)übergangs gemäß § 613 a Absatz 1 Satz 1 BGB nicht mehr Arbeitgeberin der gekündigten Arbeitnehmerin war.
2. Trägt die Arbeitnehmerin konkrete Anhaltspunkte für einen Betriebsteilübergang vor, muss nach § 138 Absatz 1, 2 ZPO ein Insolvenzverwalter substantiiert erwidern, soweit es sich um Vorgänge aus seinem Wahrnehmungsbereich handelt. Die Vorgänge bei einer von der Insolvenzschuldnerin abhängigen nicht insolventen Tochtergesellschaft, die auf Betreiben und mit Zustimmung der Schuldnerin als damaliger Konzernmutter und des damaligen Sach- und jetzt Insolvenzverwalters in Erfüllung eines von der Schuldnerin/dem Sachverwalter ausgehandelten Kaufvertrages über mehrere Millionen Euro stattfanden, liegen jedenfalls bis zum Vollzug des Verkaufs der Tochtergesellschaft im Wahrnehmungsbereich des Insolvenzverwalters, so der Insolvenzverwalter nicht konkret etwas Gegenteiliges vorträgt.
3. Werden übergangsfähige Teile eines Betriebsteils von verschiedenen Erwerbern übernommen und ist in diesem Falle einer Betriebsteilspaltung im Wege der Einzelrechtsnachfolge eine Zuordnung des Arbeitsverhältnisses einer in Elternzeit befindlichen Arbeitnehmerin zwar zur Ausgangseinheit (hier: Station der Fluggesellschaft), aber mangels vertraglicher Regelung oder tatsächlichen Schwerpunkts nicht zu den übergegangenen Teilen der Ausgangseinheit möglich, wird der Arbeitnehmerin nicht der Schutz des § 613a BGB genommen: die Arbeitnehmerin hat in diesem Fall ein Wahlrecht.
Eintrag lesenOLG Köln, Urteil vom 17. Januar 2018 – I-16 U 60/17
Auf der Grundlage der Schlussrechnung erfolgte und abgerechnete Überzahlungen sind bereicherungsrechtlich auszugleichen mit der Folge, dass der Auftraggeber eine Überzahlung darlegen und beweisen muss.
Eintrag lesenOLG München, Beschluss vom 23. Februar 2017 – 21 U 2838/16
Kapitalanlage I Substantiierungspflicht des Anlegers hinsichtlich einer Falschberatung I Voraussetzungen einer Prospekthaftung
1. Ist der klägerische Vortrag zu einer Falschberatung auch nach den Kriterien des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 06.12.2012 (III ZR 66/12) unsubstantiiert, ist eine Parteianhörung oder -einvernahme nicht veranlasst.
2. Die Möglichkeit einer Insolvenz des Treuhänders ist kein spezifisches Risiko des Fonds, auf das hingewiesen werden müsste.
3. Auch das Risiko der Geltendmachung von Schiffsgläubigerrechten ist ein allgemeines wirtschaftliches Risiko, auf das der Anleger nicht hingewiesen werden muss (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 01. Juli 2016, 325 O 308/15). Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass die Fondsgesellschaft Verbindlichkeiten aus von ihr selbst als Schiffseigentümerin geschlossenen Verträgen bezahlen muss und bei Zahlungsausfall mit Vollstreckungsmaßnahmen des betreffenden Gläubigers rechnen muss.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 6. Dezember 2012 – III ZR 66/12
Haftung bei Kapitalanlageberatung: Anforderungen an die Schlüssigkeit und Substanziiertheit der Darlegung des Anlegers zu den von ihm geltend gemachten Pflichtverletzungen des Anlageberaters
Zu den Anforderungen an die Schlüssigkeit und Substanziiertheit der Darlegung des Anlegers zu den von ihm geltend gemachten Pflichtverletzungen des Anlageberaters (beziehungsweise Anlagevermittlers)
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 11. 3. 2010 – IX ZR 104/08
1. Hat ein Rechtsanwalt in einem Scheidungsverbundverfahren bezifferte Ansprüche seines Mandanten auf Hausratsteilung geltend gemacht, kann er sich in einem später gegen ihn geführten Regressprozess nicht darauf beschränken, den Wert der Gegenstände unsubstantiiert zu bestreiten.
2. Hat ein Rechtsanwalt dem Mandanten pflichtwidrig zum Abschluss eines Vergleichs geraten, der zu einem Verlust von Versorgungsausgleichsansprüchen geführt hat, kann der Mandant lediglich die Feststellung begehren, vom Zeitpunkt der Rentenberechtigung an so gestellt zu werden, als sei dieser Betrag auf sein Versicherungskonto eingezahlt worden, wenn eine die Rente erhöhende Zahlung an den Rentenversicherungsträger nach dem Sozialversicherungsrecht nicht zulässig ist.
Eintrag lesen