GmbH I Formerfordernis bei Abberufung eines Gesellschaftergeschäftsführers, dem in der Satzung das Sonderrecht eingeräumt ist, zum Geschäftsführer bestellt zu werden
Der Gesellschafterbeschluß über die Abberufung eines Gesellschaftergeschäftsführers, dem in der Satzung das Sonderrecht eingeräumt ist, zum Geschäftsführer bestellt zu werden, bedarf der notariellen Beurkundung.
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