§ 626 Abs 1 BGB, § 626 Abs 2 BGB, § 628 Abs 2 BGB a) Zu den Voraussetzungen, unter denen ein GmbH-Geschäftsführer seinen Anstellungsvertrag aus wichtigem Grund kündigen kann, wenn ein anderer Geschäftsführer unberechtigte […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Beurteilung durch Tatrichter
BGH, Urteil vom 25. Februar 1991 – II ZR 76/90
Vertretungsbefugnis des GmbH-Geschäftsführers I Änderung der Geschäftspolitik – Zustimmungserfordernis der Gesellschafterversammlung
Ein Geschäftsführer darf eine langjährig praktizierte Geschäftspolitik (nahezu ausschließliche Zusammenarbeit mit einem bestimmten anderen Unternehmen) nicht ändern, ohne die Zustimmung der Gesellschafterversammlung einzuholen.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 21. April 1975 – II ZR 2/73
§ 315 BGB, § 626 BGB a) Eine GmbH kann beim wirtschaftlichen Niedergang ihres Betriebs ihrem Geschäftsführer aus wichtigem Grund kündigen, wenn für eine echte Geschäftsführertätigkeit in der vereinbarten Art kein Raum mehr ist. b) […]
Eintrag lesen