Eine sekundäre Darlegungslast eines Fahrzeugherstellers zu Vorgängen innerhalb seines Unternehmens, die auf eine Kenntnis seiner verfassungsmäßig berufenen Vertreter von der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung schließen lassen sollen, setzt jedenfalls voraus, dass das (unstreitige oder nachgewiesene) Parteivorbringen hinreichende Anhaltspunkte enthält, die einen solchen Schluss nahelegen (Senatsurteile vom 21. Dezember 2021 – VI ZR 875/20, MDR 2022, 308 Rn. 14 und vom 8. März 2021 – VI ZR 505/19, NJW 2021, 1669 Rn. 28; jeweils mwN).
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Beweislasterleichterung
BGH, Urteil vom 26. April 2022 – VI ZR 435/20
Darlegungs- und Beweislast
Zur deliktischen Haftung eines Automobilherstellers gegenüber dem Käufer des gebrauchten Fahrzeugs in einem sogenannten Dieselfall (hier: sogenanntes „Thermofenster“ und Darlegungserfordernisse bei Behauptung einer sogenannten „Umschaltlogik“).
Eintrag lesenOLG Düsseldorf, Urteil vom 07.04.2022 – 2 U 17/20
Darlegungs- und Beweislast
1. Unstreitige Tatsachen sind im Berufungsverfahren selbst dann zu berücksichtigen, wenn sie im ersten Rechtszug aus Nachlässigkeit nicht geltend gemacht worden sind.
2. Die Substantiierungslast des Bestreitenden hängt davon ab, wie substantiiert der darlegungspflichtige Gegner vorgetragen hat. Substantiiertes Vorbringen kann danach grundsätzlich nicht pauschal bestritten werden.
3. Hat die klagende Partei ihren Vortrag durch Vorlage von Unterlagen hinreichend konkretisiert, so muss die beklagte Partei dieses Vorbringen ebenso qualifiziert bestreiten. Dies gilt insbesondere dann, wenn die darlegungspflichtige Partei außerhalb des von ihr darzulegenden Geschehensablaufes steht und keine nähere Kenntnis der maßgebenden Tatsachen besitzt, während der Prozessgegner sie hat und ihm nähere Angaben zumutbar sind.
Eintrag lesenLG Stuttgart, Urteil vom 19.01.2021 – 31 O 54/20 KfH Commercial Court
GmbH-Gesellschafterstreit über
– Abberufung eines Geschäftsführers aus wichtigem Grund
– Kündigung des Geschäftsfüher-Anstellungsvertrags
aus wichtigem Grund
– Bestellung eines neuen Geschäftsführers
– Schadensersatz gegen den alten Geschäftsführer
– Ermächtigung des Gesellschafters
Eintrag lesenOLG Köln, Urteil vom 01.10.2019 – I-18 U 34/18
AktG § 93Bitte wählen Sie ein Schlagwort:AktGAktG § 93 Abs. 1 Grundsätzlich trägt der Vorstand bei einer Inanspruchnahme gem. § 93 Abs. 1 AktG die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er nicht pflichtwidrig gehandelt hat. Die Frage, […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 16. Juli 2015 – IX ZR 197/14
BGB § 249 Abs. 1 Bb, Gb, Hb, Hd, § 252 Satz 2, § 280 Abs. 1; ZPO § 287 a) In Fällen der Rechts- und Steuerberaterhaftung bestimmen sich die Beweiserleichterungen für den Ursachenzusammenhang zwischen […]
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