Der Bericht des Vorstands über die beabsichtigte Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG muss nicht entsprechend § 124 Abs. 2 Satz 3 Fall 2 AktG a.F. mit seinem wesentlichen Inhalt bekanntgemacht werden.
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Bezugsrecht
OLG Nürnberg, Urteil vom 11.08.2021 – 12 U 1149/18
1. Eine „isolierte“ Anfechtungsklage gegen einen Hauptversammlungsbeschluss einer Aktiengesellschaft, die sich lediglich gegen die Ermächtigung des Vorstandes richtet, im Rahmen der Ausnutzung genehmigten Kapitals (§ 202 Abs. 1 AktG) über den Ausschluss des Bezugsrechts von Aktionären zu entscheiden (§ 203 Abs. 2 Satz 1 AktG) ist zulässig. Die gleichzeitige Anfechtung auch der Ermächtigung des Vorstandes zur Kapitalerhöhung ist nach dem Rechtsgedanken des § 139 BGB nicht geboten.
2. Die Berichtspflicht des Vorstandes anlässlich des von der Hauptversammlung zu treffenden Ermächtigungsbeschlusses gemäß § 203 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG erfordert nicht, dass sämtliche denkbaren Gründe für einen Ausschluss des Bezugsrechts abschließend benannt werden.
3. Ein Hauptversammlungsbeschluss betreffend die Ermächtigung des Vorstandes, im Rahmen der Ausnutzung genehmigten Kapitals über den Ausschluss des Bezugsrechts von Aktionären zu entscheiden, bedarf lediglich insoweit der sachlichen Rechtfertigung, als diese Ermächtigung im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft liegen und der Hauptversammlung allgemein und in abstrakter Form bekannt gegeben werden muss (im Anschluss an BGH, Urteil vom 23. Juni 1997 – II ZR 132/93, BGHZ 136, 133 – Siemens/Nold). Eine konkrete Rechtfertigung des Bezugsrechtsausschlusses ist vom Vorstand erst im Zeitpunkt seiner Entscheidung über einen solchen Ausschluss aufgrund der ihm erteilten Ermächtigung zu prüfen.
4. Die Regelung des erleichterten Bezugsrechtsausschlusses gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG steht einem Hauptversammlungsbeschluss über die Ermächtigung, im Rahmen der Ausnutzung genehmigten Kapitals (§ 202 Abs. 1 AktG) über den Ausschluss des Bezugsrechts von Aktionären zu entscheiden (§ 203 Abs. 2 Satz 1 AktG), selbst dann nicht entgegen, wenn dieser Beschluss einen Bezugsrechtsausschluss in weitergehendem Umfang, als in § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG geregelt, ermöglicht.
Eintrag lesenOLG Stuttgart, Beschluss vom 21.12.2012 – 20 AktG 1/12
AktG §§ 16, 17, 20, 124, 182, 186, 246a 1. Maßgeblich für die Grenze des § 246a Abs. 2 Nr. 2 AktG ist nicht der – den Betrag von 1.000 Euro übersteigende – Kurswert, sondern […]
Eintrag lesenOLG München, Beschluss vom 18.07.2012 – 7 AktG 1/12
AktG §§ 186, 192, 202, 246a 1. Die Frage, ob eine Klage offensichtlich unbegründet im Sinne des § 246a AktG ist, beantwortet sich nicht aufgrund einer lediglich kursorischen Überprüfung; vielmehr hat bereits im Freigabeverfahren eine vollständige […]
Eintrag lesenOLG München, Beschluss vom 23.01.2012 – 31 Wx 457/11
GmbHG §§ 53, 55, 55a 1. Durch die Übernahme des aktienrechtlichen Instituts des genehmigten Kapitals erhalten die Gesellschafter einer GmbH die Möglichkeit, ihre Entscheidung zur Kapitalerhöhung in das unternehmerische Ermessen der Geschäftsführung zu stellen. Eine solche […]
Eintrag lesenBeschlüsse der Hauptversammlung im Prozess
Beschlüsse der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft werden ebenso häufig gegen börsennotierte Gesellschaften angegriffen, wie gegen nicht börsennotierte Gesellschaften. Das Recht um die Aktionärsstreitigkeiten ist äußerst komplex. Sowohl die Vorstände und Aufsichtsräte einer Aktiengesellschaft, als auch deren […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 18. Mai 2009 – II ZR 262/07
Mindestausgabebetrag AktG §§ 8, 192, 193, 221 a) § 193 Abs. 2 Nr. 3 AktG ist teleologisch reduzierend dahin auszulegen, dass im Fall einer bedingten Kapitalerhöhung gemäß § 192 Abs. 2 Nr. 1 AktG i.V. […]
Eintrag lesenBGH, Beschluss vom 21. November 2005 – II ZR 79/04
§ 186 Abs 3 AktG, § 186 Abs 4 AktG, § 192 AktG, § 202 Abs 2 AktG, § 203 Abs 2 AktG, § 221 AktG 1. Für einen Hauptversammlungsbeschluss, durch den der Vorstand zu […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 18. April 2005 – II ZR 151/03
GmbHG § 58a; AktG §§ 243, 246 a) Wurde dem Gesellschafter einer – personalistisch strukturierten – GmbH bei einer Kapitalerhöhung im Anschluss an eine vereinfachte Kapitalherabsetzung auf Null (§ 58a Abs. 4 GmbHG) ein gesetzeskonformes, seiner […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 21. Juli 2003 – II ZR 109/02
AktG §§ 133, 221, 292; HGB §§ 230 ff. a) Gegen eine sog. „Blockabstimmung“ der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft über mehrere zusammenhängende Sachfragen (hier: Zustimmung zu mehreren Unternehmensverträgen) bestehen jedenfalls dann keine Bedenken, wenn der Versammlungsleiter […]
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