Zu den Voraussetzungen eines Auslistungsanspruchs gegen den Verantwortlichen eines Internet-Suchdienstes nach Art. 17 DS-GVO.
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für BGB § 1004
BGH, Urteile vom 29. November 2021 – VI ZR 248/18 und VI ZR 258/18
„VERMÄCHTNIS – DIE KOHL-PROTOKOLLE“ Geldentschädigung I Klage auf Unterlassung
Ein Geldentschädigungsanspruch wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist grundsätzlich nicht vererblich und geht deshalb jedenfalls mit dem Tod des vormaligen Klägers unter.
Der Journalist X ist aufgrund einer mit dem vormaligen Kläger konkludent getroffenen Vereinbarung zur Verschwiegenheit über sämtliche im Rahmen der Memoirengespräche erlangten Informationen verpflichtet. Diese Verpflichtung dauert fort und kann auch nach dem Tod des vormaligen Klägers durch die Ehefrau des vormaligen Klägers geltend gemacht werden.
Eintrag lesen