Grenzen der Bindungswirkung wirtschaftlich nachteiliger Weisungen von GmbH-Gesellschaftern an deren Geschäftsführer
1. Eine GmbH ist zwar eine eigenständige juristische Person, sie führt indes kein vom Willen ihrer Gesellschafter unabhängiges Eigenleben. Daher ist das Weisungsrecht der Gesellschafter nicht durch die Interessen der Gesellschaft begrenzt. Folglich muß der Geschäftsführer einer GmbH auch der Gesellschaft offensichtlich wirtschaftlich nachteilige Weisungen der Gesellschafter umsetzen.
2. Die Bindungswirkung der Gesellschafterweisungen ist begrenzt durch rechtlich geschützte Drittinteressen. Demzufolge sind Weisungen, die die Gesellschaft „sehenden Auges“ in den Konkurs führen und damit zwangsläufig Gläubiger schädigen, unbeachtlich.
3. Die Bindungswirkung einer geschäftspolitischen Weisung wird nicht dadurch beeinträchtigt, daß sie von der Absicht getragen ist, die inländische Steuerlast durch eine Gewinnverlagerung ins Ausland zu verringern, denn es gehört nicht zu den Aufgaben eines Geschäftsführers, die Interessen des deutschen Fiskus zu schützen.
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