In einem Streit um die Angemessenheit einer Vergütung nach dem Arbeitnehmererfindungsgesetz muss die Bosch Rexroth AG einem zwischenzeitlich ausgeschiedenen Arbeitnehmer umfassende Auskünfte erteilen, einschließlich Offenlegung eines Unternehmenskaufvertrages, mit dem Bosch Rexroth 2015 die gesamte Industrie- und Windgetriebesparte an ZF Friedrichshafen veräußerte.
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