Investment Framework Agreement I
Prezesskostensicherheit I Call Option I
Austritt Gesellschafter mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund
Gerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für call-option
BGH, Beschluss vom 08. Mai 2007 – VIII ZR 235/06
§ 15 GmbHG Bei einer die Verpflichtung eines Gesellschafters zur Abtretung eines GmbH-Geschäftsanteils begründenden Vereinbarung sind die Erklärungen beider Vertragsparteien beurkundungsbedürftig. Tenor Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten wird das Urteil des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 13. Juni 1994 – II ZR 38/93
1. Enthält ein Vertrag, durch den Gesellschafter einer oder mehrerer Kapitalgesellschaften auf unbestimmte Zeit eine Schutzgemeinschaft in Form der Gesellschaft bürgerlichen Rechts ohne Gesamthandsvermögen eingehen, eine Regelung, nach der ein Mitglied, das seine der Vertragsbindung unterliegenden Kapitalgesellschaftsanteile an einen Dritten veräußern möchte, diese zuvor allen übrigen Mitgliedern der Gemeinschaft anzubieten hat, liegt darin weder ein unzulässiger Ausschluß noch eine gesetzeswidrige Beschränkung des Kündigungsrechtes iS des BGB § 723 Abs 3.
2. Eine Bestimmung, die den Preis regelt, den die Gesellschafter für die Übernahme der Gesellschaftsanteile zu zahlen haben, ist nichtig, wenn bei Vertragsschluß ein grobes Mißverhältnis zwischen dem Übernahmepreis und dem Verkehrswert der Anteile besteht.
3. Ist ein grobes Mißverhältnis zwischen dem vertraglichen Übernahmepreis und dem Verkehrswert erst nach Vertragsschluß eingetreten und besteht es noch in dem Zeitpunkt, in dem der Gesellschafter die Anteile veräußern möchte, haben die übernehmenden Gesellschafter einen entsprechend BGB §§ 157, 242 den veränderten Umständen angepaßten Preis zu bezahlen. Für dessen Ermittlung kann der von den Parteien bei Vertragsschluß der Bemessung zugrunde gelegte Maßstab ein wesentlicher Anhaltspunkt sein.
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