Halbierung der Gewerbemiete bei behördlich angeordneten Schließung eines Geschäftsraums zur Eindämmung der Coronapandemie
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für COVID-19-Pandemie
BGH, Urteil vom 20. November 1958 – II ZR 17/57
a) GmbHG § 46 Nr 8 gilt auch für Ersatzansprüche gegen einen ausgeschiedenen Geschäftsführer.
b) Das Erfordernis eines Gesellschafterbeschlusses ist sachliche Klagevoraussetzung.
c) Die Aufforderung zu schriftlicher Abstimmung muß die Feststellung enthalten, daß die statutarischen Voraussetzungen für dieses Verfahren gegeben sind.
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