Keine Ansprüche von Gastronomen aus Betriebsschließungsversicherungen infolge von Betriebsschließungen im Zuge der Corona-Pandemie
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Covid19
LG Stuttgart, Urteil vom 25.01.2021 – 44 O 52/20
Corona I Unterlassung der Umsetzung einer Beschlussfassung im Umlaufverfahren I Satzungsvorrang I GmbH Recht
Eintrag lesenBayVGH, Beschluss vom 19.01.2021, Az. 20 NE 21.76
Alkoholverbot vorläufig außer Vollzug gesetzt; keine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der 15-km-Regelung
Eintrag lesenAG Weimar, Urteil vom 11.01.2021 – 6 OWi – 523 Js 202518/20
Thüringer Richter erklärte das allgemeine Kontaktverbot im April 2020 als einen verfassungswidrigen Eingriff in die Grundrechte, Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG
Eintrag lesenBayVGH, Beschluss vom 26.01.2021, Az. 20 NE 21.171
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof lehnt Eilantrag gegen die Tragepflicht von FFP2-Masken ab.
Eintrag lesenBayVGH, Beschluss vom 26.01.2021, Az. 20 NE 21.162
Der Bayerischer Verwaltungsgerichtshof setzt das Verbot touristischer Tagesausflüge (15-km-Regel) vorläufig außer Vollzug
Eintrag lesenLG München I, Endurteil vom 25.01.2021 – 31 O 7743/20
Herabsetzung des Gewerbemietvertrags in der Corona-Pandemie
Eintrag lesenBayVGH, Beschluss vom 24.01.2021, Az. 10 CS 21.249
Der BayVGH hält das Urteil des AG Weimar für eine methodisch höchst fragwürdige Einzelentscheidung, die hinsichtlich der Gefahren der Corona-Pandemie im Widerspruch zur (vom Amtsgericht nicht ansatzweise berücksichtigten) ganz überwiegenden Rechtsprechung der deutschen Gerichte steht
Eintrag lesenLG München I, Endurteil vom 05.10.2020 – 34 O 6013/20
Halbierung der Gewerbemiete bei behördlich angeordneten Schließung eines Geschäftsraums zur Eindämmung der Coronapandemie
Eintrag lesenLG Magdeburg, Urteil vom 14.07.2020 – 31 O 42/20
Eine in einem einstweiligen Verfügungsverfahren begehrte Untersagung, eine Abberufung als Geschäftsführer im Handelsregister anzumelden ist berechtigt, wenn erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit des Abberufungsbeschlusses bestehen, da kein wichtiger Grund für die Abberufung vorgetragen wurde. Die Erforderlichkeit eines wichtigen Grundes kann insbesondere daraus folgen, dass es sich bei einer GmbH um eine zweigliedrige Gesellschaft handelt, in der ein jederzeitiger Widerruf der Bestellung der Geschäftsführer gemäß § 38 Abs. 1 GmbHG wegen der besonderen Treuepflicht nicht möglich ist.
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