Hat die Gesellschaft ein Darlehen ihrem Gesellschafter teilweise erstattet, wird die damit verbundene Gläubigerbenachteiligung durch eine nachfolgende Zahlung des Gesellschafters an die Gesellschaft nicht beseitigt, wenn der Gesellschaft in diesem Umfang eine weitere Darlehensforderung gegen den Gesellschafter zusteht.
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Darlehen Gesellschafter
BFH, Beschluss vom 15. Mai 2018 – I B 114/17
„Stehenlassen“ einer Gesellschafterforderung als mit Darlehensgewährung wirtschaftlich vergleichbare Rechtshandlung
Das Unterlassen der Geltendmachung („Stehenlassen“) einer fälligen Gesellschafterforderung aus Lieferungen und Leistungen kann i.S. des § 8b Abs. 3 Satz 7 KStG i.d.F. des JStG 2008 mit einem Gesellschafterdarlehen wirtschaftlich vergleichbar sein.
2. Ab welchem Zeitpunkt eine Vergleichbarkeit des „Stehenlassens“ mit der Darlehensgewährung gegeben ist, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Wenn die Gesellschafterforderung bis zu ihrer zivilrechtlichen Verjährung nicht eingezogen worden ist, ist die Vergleichbarkeit jedenfalls zu bejahen.
Eintrag lesenBGH, Beschluss vom 23. November 2017 – IX ZR 218/16
InsO § 135 Abs. 1, § 136 Hat ein Gesellschafter zusätzlich zu seiner Beteiligung als Gesellschafter eine (typische) stille Beteiligung übernommen, stellt der Anspruch auf Rückgewähr der stillen Einlage eine einem Darlehen gleichgestellte Forderung dar. […]
Eintrag lesenOLG Koblenz, Beschluss vom 21.12.2015 – 3 U 891/15
§ 39 InsO Von den Regeln für die Insolvenzanfechtung von Gesellschafterleistungen erfasst sind auch Verbindlichkeiten, welche der Darlehensgewährung durch einen Gesellschafter wirtschaftlich entsprechen. Zwar war der Bekl. im Zeitpunkt der Darlehensgewährung kein Gesellschafter der Schuldnerin […]
Eintrag lesenThüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 25.09.2015 – 1 U 503/15
§ 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO Vom Anwendungsbereich des § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO sind nicht nur die Gesellschafter einer Gesellschaft erfasst, sondern auch Dritte, wenn das von diesen gewährte Darlehen demjenigen eines Gesellschafters entspricht. […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 17. Februar 2011 – IX ZR 131/10
InsO § 39 Es steht der Anwendbarkeit von § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO nicht entgegen, dass es sich bei den Darlehensgebern nicht um Gesellschafter handelt. Auch wenn Rechtshandlungen Dritter in der Vorschrift nicht ausdrücklich […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 6. Dezember 1993 – II ZR 102/93
GmbHG §§ 11, 19 a) Bei der Vorbelastungsbilanz handelt es sich nicht um eine (laufende) Jahresbilanz, sondern um eine Vermögensbilanz. Dies bedeutet aber lediglich, daß sie im Hinblick auf ihre besondere Zweckbestimmung außerhalb des Bilanzzusammenhanges […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 13. Juli 1981 – II ZR 256/79
Kapitalersetzende Gesellschafterleistung, Bürgschaft als Kapitalersatz, Leistungen der Gesellschaft auf verbürgtes Darlehen als verbotene Kapitalrückgewähr
1. Die Bürgschaft eines Gesellschafters kann eine kapitalersetzende Leistung sein, wenn sie für einen Bankkredit der Gesellschaft in einer Lage übernommen oder aufrechterhalten wird, in der die Gesellschaft Kredit zu marktüblichen Bedingungen sonst nicht mehr hätte erhalten können.
2. Auf eine solche Bürgschaft sind GmbHG § 30, GmbHG § 31 auch zu Lasten eines ausgeschiedenen Gesellschafters anzuwenden, wenn der Tatbestand, aus dem sich für den Fall einer Inanspruchnahme des Bürgen ein Rückgriffsanspruch gegen die Gesellschaft ergeben könnte, noch im Zusammenhang mit dessen Gesellschafterstellung begründet worden ist.
3. Zahlt die Gesellschaft den so verbürgten Kredit zurück, bevor ihr Stammkapital wieder durch Eigenmittel gedeckt ist, so muß ihr der dadurch von seiner Bürgschaft frei gewordene frühere Gesellschafter das Geleistete erstatten.
4. Zur Frage, wann die Stundung von Kaufpreisforderungen aus Warenlieferungen eines Gesellschafters an die Gesellschaft als Kapitalersatz zu betrachten sein kann.
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