GmbH-Geschäftsführer I Abmahnung vor fristloser Kündigung des Anstellungsvertrags I für die Einhaltung der Ausschlußfrist maßgebliche Kenntnis vom Kündigungsgrund
1. Der Geschäftsführer einer GmbH bedarf keiner Hinweise, daß er die Gesetze und die Satzung der Gesellschaft zu achten und seine organschaftlichen Pflichten ordnungsgemäß zu erfüllen hat; die Wirksamkeit der Kündigung seines Dienstvertrages aus wichtigem Grund setzt deswegen eine vorherige Abmahnung nicht voraus (vgl. BGH, 14. Februar 2000, II ZR 218/98, ZIP 2000, 667).
2. Für die die Zweiwochenfrist in Lauf setzende Kenntnis i.S.v. BGB § 626 Abs 2 kommt es allein auf den Wissensstand des zur Entscheidung über die fristlose Kündigung berufenen und bereiten Gremiums der Gesellschaft an (vgl. BGH, 15. Juni 1998, II ZR 318/96, BGHZ 139, 89).
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