BGB § 675 Abs. 1, § 249 Abs. 1 He Hat der steuerliche Berater nach dem Inhalt des Vertrages die interessen mehrerer von seinem Mandanten beherrschter Gesellschaften zu beachten, ist im Falle der Pflichtverletzung die […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Differenzhypothese
BGH, Beschluss vom 18. Februar 2008 – II ZR 62/07
Haftung des GmbH-Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft I Darlegungs- und Beweislastverteilung bei Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs wegen behaupteter Pflichtverletzung durch Fehlkalkulation eines Auftragspreises I Entlastungswirkung eines Entlastungsbeschlusses sowie der Ausschlussfrist im Geschäftsführeranstellungsvertrag
1. Werden Schadenersatzansprüche gegen einen GmbH-Geschäftsführer wegen einer Pflichtverletzung gemäß § 43 Abs. 2 GmbHG geltend gemacht (hier: wegen der Fehlkalkulation eines Preises für einen Auftrag), ist der Geschäftsführer dafür beweispflichtig, dass er die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters angewandt hat (hier: den Preis nicht für ihn erkennbar zu niedrig kalkuliert hat).
2. Die klagende Gesellschaft trifft die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass und inwieweit ihr durch ein möglicherweise pflichtwidriges Verhalten des Geschäftsführers ein Schaden entstanden ist.
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