§ 16 Abs 3 S 2 GmbHG, § 40 GmbHG Das Registergericht kann eine Gesellschafterliste zurückweisen, die hinsichtlich der Gesellschafter und der Geschäftsanteile keine Veränderungen ausweist, aber einen Hinweis auf eine aufschiebend bedingte AbtretungBitte wählen […]
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