§ 53 Abs 2 GmbHG, § 241 Nr 2 AktG Der Gesellschafterbeschluß über die Abberufung eines Gesellschaftergeschäftsführers, dem in der Satzung das Sonderrecht eingeräumt ist, zum Geschäftsführer bestellt zu werden, bedarf der notariellen Beurkundung. Die […]