AktG §§ 71, 237, 272 1. Die Anmeldung einer Kapitalherabsetzung aufgrund Ermächtigung der Hauptversammlung zum Erwerb und zur Einziehung eigener AktienBitte wählen Sie ein Schlagwort:AktienEinziehungEinziehung eigener Aktien ist nur anhand § 71 Abs. 1 Nr. […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für eigene Aktien
BGH, Urteil vom 20. September 2011 – II ZR 234/09
Haftung des Vorstands und des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft Fehlerhafte Festsetzung einer untauglichen Sacheinlage Sorgfaltsanforderung an nicht sachkundiges Vorstandsmitglied; erhöhter Sorgfaltsmaßstab bei als Rechtsanwalt tätigem Aufsichtsratsmitglied
1. Eigene Aktien der Gesellschaft können nicht als Sacheinlage eingebracht werden. Der Verzicht auf den Anspruch auf Rückerstattung von darlehensweise an die Gesellschaft überlassenen Aktien steht dem Einbringen als Sacheinlage jedenfalls dann gleich, wenn er in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Darlehensgewährung vereinbart wurde.
2. Der organschaftliche Vertreter einer Gesellschaft, der selbst nicht über die erforderliche Sachkunde verfügt, kann den strengen Anforderungen an eine ihm obliegende Prüfung der Rechtslage und an die Beachtung von Gesetz und Rechtsprechung nur genügen, wenn er sich unter umfassender Darstellung der Verhältnisse der Gesellschaft und Offenlegung der erforderlichen Unterlagen von einem unabhängigen, für die zu klärende Frage fachlich qualifizierten Berufsträger beraten lässt und den erteilten Rechtsrat einer sorgfältigen Plausibilitätskontrolle unterzieht.
3. Das Aufsichtsratsmitglied, das über beruflich erworbene Spezialkenntnisse verfügt, unterliegt, soweit sein Spezialgebiet betroffen ist, einem erhöhten Sorgfaltsmaßstab.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 16. Februar 2004 – II ZR 316/02
AktG §§ 71, 192, 193 Aktienoptionsprogramme zugunsten von Aufsichtsratsmitgliedern sind bei Unterlegung mit zurückgekauften eigenen Aktien der Gesellschaft (§ 71 Abs. 1 S 1 Nr. 8 Satz 5 AktG) ebenso unzulässig wie bei Unterlegung mit […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 30. März 1998 – II ZR 12/97
AktG § 320b Bei Mehrheitseingliederung einer (Enkel-)Gesellschaft in eine bereits innerhalb eines mehrstufigen Konzerns eingegliederte Hauptgesellschaft sind den ausgeschiedenen Aktionären alternativ zu einer angemessenen Barabfindung nicht eigene AktienBitte wählen Sie ein Schlagwort:Aktieneigene Aktien der Hauptgesellschaft, […]
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