GmbH-Gesellschafterversammlung I Verletzung des Teilnahmerecht des Gesellschafter-Geschäftsführers bei vorbekannter krankheitsbedingter Verhinderung
Das Teilnahmerecht eines Gesellschafters kann verletzt werden, wenn sich erst nach der Einladung zur Gesellschafterversammlung herausstellt, dass einer der Gesellschafter verhindert ist und durch Dritte nicht sachgemäß vertreten werden kann.
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