§ 240 ZPO, § 48 GmbHG, § 51 GmbHG, § 53 GmbHG 1. Bei Nichtigkeits- bzw Anfechtungsklagen, die vermögensmäßig neutrale Gesellschafterbeschlüsse betreffen, wird der Rechtsstreit durch die Konkurseröffnung über das Vermögen der Gesellschaft nicht unterbrochen. […]