§ 29 BGB, § 48 BGB, § 66 GmbHG Der Aufgabenkreis eines gerichtlich bestellten Notliquidators einer aufgelösten GmbH ist auf die Angelegenheiten zu beschränken, in denen konkret ein dringendes Bedürfnis für eine Vertretung der Gesellschaft […]
§ 29 BGB, § 48 BGB, § 66 GmbHG Der Aufgabenkreis eines gerichtlich bestellten Notliquidators einer aufgelösten GmbH ist auf die Angelegenheiten zu beschränken, in denen konkret ein dringendes Bedürfnis für eine Vertretung der Gesellschaft […]