AktG § 122Bitte wählen Sie ein Schlagwort:AktGAktG § 122; InsO § 276a 1. Im Verfahren auf Ermächtigung einer Aktionärsminderheit zur Einberufung einer Hauptverhandlung tritt eine Erledigung erst dann ein, wenn die Hauptversammlung entsprechend dem Verlangen […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Einberufung
BGH, Urteil vom 9. April 2013 – II ZR 273/11
Fristlose Kündigung eines Geschäftsführeranstellungsvertrages I Beginn der Kündigungserklärungsfrist I Übertragung der Befugnis zur Kündigung I Erforderlichkeit einer positiven Kenntnis von den kündigungsrelevanten Tatsachen
1. Für die Kenntnis der für die Kündigung eines Geschäftsführeranstellungsvertrages maßgebenden Tatsachen, die die Zweiwochenfrist nach § 626 Abs. 2 BGB in Lauf setzt, kommt es auf den Wissensstand des zur Entscheidung über die fristlose Kündigung berufenen und bereiten Gremiums der Gesellschaft an.
2. Die Befugnis, den Anstellungsvertrag zu kündigen, kann sowohl im Gesellschaftsvertrag als auch durch die Gesellschafter auf andere Personen übertragen werden.
3. Kenntnis liegt dann vor, wenn alles in Erfahrung gebracht worden ist, was als notwendige Grundlage für eine Entscheidung über Fortbestand oder Auflösung des Dienstverhältnisses anzusehen ist. Kennenmüssen oder grobfahrlässige Unkenntnis genügt nicht.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 5. Februar 2013 – II ZR 136/11
Kapitalanlage in einer Publikumsgesellschaft I Auskunftsanspruch eines Anlegers hinsichtlich unmittelbar und mittelbar beteiligter anderer Anleger I Einwand des Rechtsmissbrauchs und des Schikaneverbots
1. Ein Anleger, der unmittelbar an einer Publikumsgesellschaft (hier: in der Form einer GmbH & Co. KG) beteiligt ist, hat gegen die Gesellschaft und die geschäftsführende Gesellschafterin einen Anspruch darauf, dass ihm neben den Namen und den Anschriften der (anderen) unmittelbar beteiligten Anleger auch die Namen und die Anschriften der mittelbar über einen Treuhänder beteiligten Anleger mitgeteilt werden, wenn die mittelbar beteiligten Anleger nach den vertraglichen Bestimmungen, insbesondere der Verzahnung des Gesellschafts- und des Treuhandvertrages, im Innenverhältnis der Gesellschafter untereinander und zur Gesellschaft die einem unmittelbaren Gesellschafter entsprechende Rechtsstellung erlangt haben.
2. Das Auskunftsbegehren des Gesellschafters ist nur durch das Verbot unzulässiger Rechtsausübung (§ 242 BGB) und das Schikaneverbot gemäß § 226 BGB begrenzt.
Eintrag lesenOLG Stuttgart, Beschluss vom 14.01.2013 – 14 W 17/12
GmbH I Einberufungsvorschriften für eine Gesellschafterversammlung I Verbot des Insichgeschäfts im Prozess I Erfordernis eines Gesellschafterbeschlusses bei Streit der Gesellschafter über Fortführung eines Rechtsstreits I Beschränkungen der Geschäftsführungsbefugnisse im Prozess
1. Zu den Voraussetzungen der Einberufung einer Gesellschafterversammlung einer GmbH nach § 50 Abs. 3 Satz 1 GmbHG, insbesondere zur Verpflichtung der Geschäftsführung, die Gesellschafterversammlung innerhalb angemessener Frist bzw. unverzüglich einzuberufen.
2. Zum Verstoß gegen das „Verbot des Insichgeschäfts im Prozess“ bei Auftreten einer Person als gesetzlicher Vertreter für beide Prozessparteien.
3. Eine Geschäftsführungsmaßnahme, an deren Billigung durch die GmbH-Gesellschafter der Geschäftsführer zweifeln muss, bedarf als ungewöhnliche grundsätzlich eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung. Ein solcher Fall liegt auch bei zu erwartendem Widerspruch nur eines Minderheitsgesellschafters jedenfalls vor, wenn ein solcher Widerspruch angesichts von bei der konkret in Frage stehenden Beschlussfassung zu Lasten anderer Gesellschafter eingreifender Stimmverbote dazu geführt hätte, dass ein Beschluss über die Vornahme der Maßnahme nicht zustande gekommen wäre. Der Gesellschafterversammlung vorbehalten sein können nach diesen Grundsätzen insbesondere Maßnahmen des Geschäftsführers, mit denen ein von der Gesellschaft geführter Rechtsstreit beendet wird, wenn zwischen den Gesellschaftern bekanntermaßen Streit darüber besteht, ob der Rechtsstreit fortgeführt werden soll.
4. Zum „Durchschlagen“ von Beschränkungen der Geschäftsführungsbefugnis auf die gesetzliche Vertretungsmacht des Gesellschafter-Geschäftsführers der GmbH im Prozess der Gesellschaft.
Eintrag lesenOLG München, Beschlüsse vom 07.01.2013 und 06.02.2013 – 7 U 2980/12
HGB §§ 264, 267 1. Gemäß §§ 242 Abs. 3, 246 HGB bilden die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung den Jahresabschluss, sowie ggf. zusätzlich der Anhang und der Lagebericht (vgl. §§ 264 Abs. 1, […]
Eintrag lesenBGH, Urteile vom 16. Oktober 2012 – II ZR 70/11, II ZR 251/10
ZPO § 256; BGB §§ 707, 709; GmbHG § 51 a) Gesellschaftsverträge von Publikumsgesellschaften sind objektiv auszulegen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 19. Juli 2011 – II ZR 153/09, ZIP 2011, 1906 Rn. 11; […]
Eintrag lesenThüringer OLG, Urteil vom 10.10.2012 – 2 U 168/12
GmbHG §§ 35 ff.; 46 ff. 1. Bei der gesellschaftsvertraglich bei der Einheits-GmbH & Co. KGBitte wählen Sie ein Schlagwort:GmbHGmbH & Co. KGGmbH & Co. KGKG begründeten Vertretungsmacht zugunsten der Kommanditisten handelt es sich um eine […]
Eintrag lesenOLG München, Urteil vom 26.09.2012 – 7 U 2565/11
HGB § 119 1. Hat ein Gesellschafter zwar im Außenverhältnis nicht die Stellung eines Kommanditisten, hindert dies jedoch nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 11.10.2011 – II ZR 248/09 – zitiert nach […]
Eintrag lesenOLG Brandenburg, Urteil vom 11.09.2012 – 11 U 80/09
BGB §§ 32, 68 1. Im Vereinsregister als Vorstand eingetragene Personen sind – unabhängig von ihrer wirksamen Bestellung und ohne Rücksicht auf die Beendigung ihres Amtes – befugt, eine Mitgliederversammlung einzuberufen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 17.01.1985 […]
Eintrag lesenOLG Düsseldorf, Urteil vom 12.07.2012 – I-6 U 220/11
GmbHG §§ 47, 48, 50, 51; AktG §§ 121, 241 ff.; ZPO § 256 1. Da eine Regelung im GmbHG fehlt, erfolgt die Geltendmachung von Beschlussmängeln nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der herrschenden Meinung im Schrifttum in […]
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