AktG §§ 121 a. F., 241 ff. a) Die Modalitäten der Bevollmächtigung eines Stimmrechtsvertreters fallen nicht unter die nach § 121 Abs. 3 Satz 2 AktG a. F. in der Einladung anzugebenden Bedingungen der Teilnahme an der Hauptversammlung […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Einberufung
OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.07.2012 – I-6 U 69/11
AktG §§ 121 ff., 142, 241 ff. 1. Eine gerichtlich in einem Verfahren nach § 142 Abs. 2 AktG auf Antrag einer Aktionärsminderheit angeordnete Sonderprüfung und eine von der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft mit Mehrheit freiwillig beschlossene […]
Eintrag lesenAG Montabaur, Beschluss vom 19.06.2012 – HRB 20744
AktG §§ 119, 122; InsO § 276a 1. Regelmäßiges Ziel der Hauptversammlung ist es, im Rahmen ihrer Zuständigkeit über die zur Tagesordnung angekündigten Gesellschaftsangelegenheiten durch Beschluss zu entscheiden. Nicht dagegen ist Sinn der Hauptversammlung als Forum für […]
Eintrag lesenBGH, Beschluss vom 8. Mai 2012 – II ZB 17/11
AktG § 122Bitte wählen Sie ein Schlagwort:AktGAktG § 122; FamFG §§ 62, 74 a) Ein bereits eingelegtes Rechtsmittel wird im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit mit der Erledigung der Hauptsache grundsätzlich insgesamt unzulässig, wenn kein Fall […]
Eintrag lesenThüringer OLG, Urteil vom 25.04.2012 – 2 U 520/11
GmbHG §§ 18; AktG §§ 241, 243, 246; BGB §§ 745, 2038; ZPO § 167 1. Ist Streitgegenstand die wirksame oder unwirksame Abberufung eines von zwei gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführern, wird die – die Rechtmäßigkeit der beanstandeten […]
Eintrag lesenOLG Hamburg, Beschluss vom 16.12.2011 – 11 W 89/11
AktG § 122 1. Sinn und Zweck des missverständlich formulierten § 122 Abs. 3 AktG erfordern es, einen Versammlungsleiter jedenfalls auch in den Fällen zu bestimmen, in denen die Voraussetzungen zur Bestimmung eines Vorsitzenden der Versammlung zunächst vorgelegen […]
Eintrag lesenOLG Zweibrücken, Beschluss vom 15.12.2011 – 3 W 144/11
1. Die sich aus § 16 Abs. 1 Satz 1 GmbHG verfahrensrechtlich ergebenden Konsequenzen gelten für alle mitgliedschaftlichen Rechte und Pflichten, insbesondere auch für die Rechte des neuen Gesellschafters, an der Willensbildung der Gesellschaft mitzuwirken.
2. Auch wenn der Erwerber eines Geschäftsanteils bereits – materiellrechtlich – Gesellschafter der GmbH ist, jedoch die aktualisierte Gesellschafterliste noch nicht im Handelsregister aufgenommen wurde, ist dessen Anwesenheit bei einer Gesellschafterversammlung nach § 16 Abs. 1 Satz 1 GmbHG zur Wirksamkeit der dort gefassten Beschlüsse nicht erforderlich. Nach dieser durch das MoMiG (BGBl 2008, 2026) geänderten Bestimmung gilt im Verhältnis zur Gesellschaft im Falle einer Veränderung in den Personen der Gesellschaft als Inhaber eines Geschäftsanteils nur, wer als solcher in der im Handelsregister aufgenommenen Gesellschafterliste eingetragen ist. Dies führt dazu, dass vor der Aufnahme eines neu eingetretenen Gesellschafters in die Gesellschafterliste dieser Neugesellschafter nicht einmal zur Gesellschafterversammlung geladen werden muss, wenn er z. B. während des Laufs der Einladungsfrist der Gesellschaft beitritt und die Einladung bereits ausgesprochen ist. Zweck dieser Gesetzlichen Regelung ist gerade eine administrative Vereinfachung dahingehend, dass zusammen mit der Beurkundung der Anteilsübertragung bereits weitere Beschlüsse gefasst werden können (Wolff, BB 2010, 454, 460).
3. Die Tatsache, dass der nicht eingetragene Neugesellschafter bei der Gesellschafterversammlung nicht anwesend war, schadet daher der Wirksamkeit der gefassten Beschlüsse nicht.
Eintrag lesenBGH, Beschluss vom 13. Dezember 2011 – II ZR 215/10
AktG §§ 241, 243, 246, 248 a) Ein aktienrechtlicher Beschlussanfechtungs- oder Nichtigkeitsgrund ist ein selbständiger Teil des Gesamtstreitstoffes. Die Sachverhalte, die zu verschiedenen Anfechtungs- oder Nichtigkeitsgründen vorgetragen sind, sind abtrennbare Teile des Streitstoffs. Der Streitgegenstand der […]
Eintrag lesenSaarländisches OLG, Urteil vom 01.12.2011 – 8 U 315/10 – 83
GmbHG §§ 5, 16, 40, 47 ff.; AktG §§ 241, 246; ZPO § 167 1. Für die Wahrung der Anfechtungsfrist ist die rechtzeitige Einreichung der Klageschrift bei Gericht nicht ausreichend; erforderlich ist vielmehr die Zustellung der Klageschrift an […]
Eintrag lesenOLG Zweibrücken, Beschluss vom 10.10.2011 – 3 W 23/11
GmbHG § 35; FamFG § 21 1. Eine GmbH wird nach § 35 GmbHG im Prozess durch ihre Geschäftsführer vertreten. Ist die Stellung als Geschäftsführer im Streit, ist derjenige gesetzlicher Vertreter, der bei Obsiegen der Gesellschaft als […]
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