BGB § 730 1. Gemäß § 730 Abs. 2 Satz 2 BGB erlischt die Geschäftsführung mit der Auflösung der GesellschaftBitte wählen Sie ein Schlagwort:AuflösungAuflösung der GesellschaftGesellschaft. Insoweit ist es völlig unbeachtlich, ob einzelne Gesellschafter zuvor wirksam […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Einfache Verwaltungsangelegenheiten
BGH, Urteil vom 15. Januar 2007 – II ZR 245/05
OTTO HGB §§ 119, 120, 238 ff. a) Eine die Abweichung vom personengesellschaftsrechtlichen Einstimmigkeitsprinzip legitimierende Mehrheitsklausel muss dem Bestimmtheitsgrundsatz entsprechen. Dieser verlangt nicht eine Auflistung der betroffenen Beschlussgegenstände, Grund und Tragweite der Legitimation für Mehrheitsentscheidungen können […]
Eintrag lesen