Klagen im Zusammenhang mit der Abberufung von Geschäftsführern und der Beendigung des Anstellungsvertrages … Verhältnis von Organstellung und AnstellungsvertragBitte wählen Sie ein Schlagwort:AnstellungsvertragVerhältnis von Organstellung und Anstellungsvertrag … Trennungstheorie … Trennungsgrundsatz … 1. Möglichkeiten der […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Eingriff in die Ressortzuständigkeit eines Mitgeschäftsführers
OLG Koblenz, Urteil vom 22.11.2007 – 6 U 1170/07
GmbH I Weisung eines Mitgeschäftsführers an die Mitarbeiter, dem anderen Geschäftsführer keine Auskunft zu erteilen
1. Hat eine GmbH mehrere Geschäftsführer und besteht zwischen diesen eine Ressortverteilung, so steht grundsätzlich jedem der Geschäftsführer das Recht auf Information über alle Angelegenheiten der Gesellschaft zu, und zwar auch über diejenigen, die allein das Ressort eines Mitgeschäftsführers betreffen.
2. Das Informationsrecht eines Geschäftsführers wird in unzulässiger Weise eingeschränkt, wenn die Gesellschaft ihm vorschreibt, Auskünfte und Unterlagen, die zum Ressort eines anderen Geschäftsführers gehören, sich ausschließlich von diesem Mitgeschäftsführer, nicht aber von anderen Mitarbeitern der Gesellschaft geben zu lassen.
3. Stört einer der Geschäftsführer durch die Art und Weise, wie er Mitarbeiter der Gesellschaft um Informationen über das Ressort eines Mitgeschäftsführers ersucht, auf Dauer den Betriebsfrieden, so ist die Gesellschaft nicht berechtigt, ihm jegliche Kommunikation mit den Mitarbeitern zu untersagen. Vielmehr steht ihr in diesem Fall als Mittel zur Wiederherstellung des Betriebsfriedens grundsätzlich nur die Möglichkeit offen, den Geschäftsführer von seinem Amt abzuberufen.
Eintrag lesenLG Berlin, Urteil vom 10.11.2003 – 95 O 139/02
Fristlose Kündigung des GmbH-Geschäftsführervertrages I Wichtiger Grund bei Eingriff in eine Ressortregelung
Ein wichtiger Grund für die fristlose Kündigung eines Geschäftsführeranstellungsvertrages kann vorliegen, wenn der Geschäftsführer in die Ressortzuständigkeit eines Mitgeschäftsführers eingegriffen bzw. andere (zuständige) Gesellschaftsorgane nicht in seine Geschäftstätigkeit eingebunden hat.
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