GmbHG § 19 1. Die Darlegungs- und Beweislast für die Erfüllung der gem. § 19 Abs. 1 GmbHG bestehenden Einlageverpflichtung liegt entsprechend den allgemeinen Grundsätzen bei dem sich darauf berufenden Gesellschafter (vgl. BGH, Urteil vom 22. […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Einlage
Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 09.05.2012 – 2 W 37/12
GmbHG §§ 8, 19 1. Hat der Anmeldende in der Anmeldung zur Eintragung der Gesellschaft nach § 8 GmbHG gemäß § 19 Abs. 5 GmbHG angegeben, dass vor der Einlage ein Darlehen mit einem jederzeit fälligen […]
Eintrag lesenOLG Hamm, Beschluss vom 07.03.2012 – II-12 UF 235/11
BGB §§ 730 ff. 1. Eine gemeinsame Tätigkeit als Mitgesellschafter kann zwischen Eheleuten, die im gesetzlichen Güterstand leben, nur in seltenen Fällen angenommen werden; der Umstand, dass die Beteiligten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, ist […]
Eintrag lesenOLG Hamm, Urteil vom 10.03.2011 – 27 U 91/10, I-27 U 91/10
Die bis zum Ausscheiden des Gesellschafters fällige Einlageforderung kann nicht mehr isoliert geltend gemacht werden. Die jeweiligen Forderungen sind als unselbständige Rechnungsposten in eine Auseinandersetzungsbilanz einzustellen, ein Zahlungsanspruch besteht nur hinsichtlich des abschließenden Saldos; BGH NJW 2005, […]
Eintrag lesenBGH, Beschluss vom 3. Dezember 2007 – II ZR 36/07
§ 707 BGB Das durch § 707 BGB geschützte mitgliedschaftliche Grundrecht eines Gesellschafters kann nicht berührt sein, wenn er einem Gesellschafterbeschluss zustimmt, der zu im Gesellschaftsvertrag nicht vorgesehenen weiteren Beitragspflichten führt. Nach § 707 BGB besteht […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 9. Juli 2007 – II ZR 222/06
§ 19 Abs 1 GmbHG, § 362 BGB, § 286 ZPO Die grundsätzliche Beweislast des GmbH-Gesellschafters für die – auch längere Zeit zurückliegende – Einzahlung der Stammeinlage (§ 19 Abs. 1 GmbHG, § 362 BGB) […]
Eintrag lesenBGH, Versäumnisurteil vom 12. Juni 2006 – II ZR 334/04
§ 19 Abs 1 GmbHG, § 19 Abs 2 GmbHG, § 55 GmbHG, § 362 BGB 1. Einlagezahlungen aus Mitteln der GmbH, die dem Inferenten im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung als „Darlehen“ oder in sonstiger […]
Eintrag lesenBGH, Beschluss vom 08. November 2004 – II ZR 202/03
§ 19 Abs 1 GmbHG, § 362 BGB Bei unstreitiger oder bewiesener Einlageleistung des Gründungsgesellschafters einer GmbH auf ein Konto der Gesellschaft ist von einer Erfüllung der Einlageschuld jedenfalls solange auszugehen, als nicht konkrete Anhaltspunkte […]
Eintrag lesenKG, Urteil vom 13.08.2004 – 14 U 23/03
GmbHG § 19 Für die Erfüllung der im Gesellschaftsvertrag bzw. bei der Kapitalerhöhung übernommenen Einlageverpflichtungen trägt der Gesellschafter die Darlegungs- und Beweislast (BGH NJW 1992, S. 2698, OLG DresdenBitte wählen Sie ein Schlagwort:OLGOLG Dresden, Urteil […]
Eintrag lesenOLG Dresden, Urteil vom 17.07.1996 – 12 U 202/96
GmbH-Recht I Erforderlichkeit einer Zahlungsaufforderung bei Fälligkeit der Geldeinlagepflicht I Verrechnung einer Geldforderung mit Bareinlageschuld I Wirksamkeit des Einziehungsbeschlusses bei Ausschluß des Gesellschafters von der Teilnahme an der Gesellschafterversammlung
1. Ergibt sich die Fälligkeit der Geldeinlagepflicht bereits aus dem Gesellschaftsvertrag, so bedarf es keiner besonderen ersten Zahlungsaufforderung. Gleiches muß für den Fall gelten, daß sich die Fälligkeit der Zahlungsverpflichtung aus einem wirksamen, den Gesellschafter bindenden Beschluß der Gesellschafterversammlung ergibt und der Beschluß dem säumigen Gesellschafter vor Ablauf der festgelegten Zahlungsfrist bekannt wurde.
2. Es liegt kein auf eine verdeckte Aufrechnung gerichtetes und deshalb verbotenes sog „Hin- und Herzahlen“ vor, wenn die Einzahlung der (Rest-)Einlage des Gesellschafters durch Verrechnung von durch die GmbH an einen Dritten zu zahlenden Pachtzinsen erfolgt und die GmbH dies als Erfüllung der Einlageschuld annimmt.
3. Wird der Gesellschafter von der Teilnahme an einer Gesellschaftsversammlung ausgeschlossen, so ist der darin gefaßte Gesellschafterbeschluß auf Einziehung seines Geschäftsanteils auch dann anfechtbar, wenn dem Gesellschafter für diesen Beschluß kein Stimmrecht zustand.
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