Anforderungen an die substantiierte Darlegung des genossenschaftlichen Einlagenrückgewähranspruchs; Bestreiten des Zinsschadens nach Prozeßverbindung
1. Zur substantiierten Darlegung eines Einlagenrückgewähranspruchs aus GenG § 22 Abs 4.
2. Zum Bestreiten eines Zinsschadens nach Verbindung zweier Verfahren.
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