Keine einstweilige Verfügung gegen Abberufung des Geschäftsführers
Kann der Geschäftsführer einer „personalistischen“ GmbH, der zugleich Gesellschafter der GmbH ist, gegen seine Abberufung als Geschäftsführer aus wichtigem Grund durch Gesellschafterbeschluß eine einstweilige Verfügung erwirken?
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