HGB §§ 105, 161, 169; BGB § 738; InsO § 134 1. Nach den Grundsätzen der fehlerhaften Gesellschaft wird eine Gesellschaft, deren Gründungsakt an einem Fehler leidet, die aber in Vollzug gesetzt worden ist, als […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Entnahme
BGH, Urteil vom 16. April 2013 – II ZR 118/11
HGB §§ 161, 122; EStG § 36, 43 a) Nach der Rechtsprechung des Senats ist bei einer werbenden Personenhandelsgesellschaft die gem. § 43 Abs. 1 Satz 1 EStG durch Abzug auf Kapitalerträge der Gesellschaft erhobene […]
Eintrag lesenOLG Stuttgart, Urteil vom 19.12.2012 – 14 U 10/12
1. Zu den Voraussetzungen einer Einziehung von GmbH-Geschäftsanteilen bzw. einer Ausschließung eines GmbH-Gesellschafters aus wichtigem Grund.
2. Ein wichtiger Grund zur Abberufung eines der beiden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH liegt bereits in dem Umstand, dass diese untereinander so zerstritten sind, dass eine Zusammenarbeit zwischen ihnen nicht mehr möglich ist, jedenfalls soweit der jeweils Abzuberufende durch sein – nicht notwendigerweise schuldhaftes – Verhalten zu dem Zerwürfnis beigetragen hat, wobei es auf das Verhältnis der jeweiligen Verursachens- und Verschuldensbeiträge zueinander nicht entscheidend ankommt. Diese Maßstäbe gelten auch in der zweigliedrigen GmbH mit zwei Gesellschafter-Geschäftsführern.
3. Zu den verfahrensrechtlichen Voraussetzungen einschlägiger Beschlussanfechtungsklagen.
Eintrag lesenBFH, Urteil vom 21.07.2012 – V R 1/08
EStG §§ 4, 6, 15, 52; GG Art 2, 20 1. Wird ein Wirtschaftsgut des Sonderbetriebsvermögens teilentgeltlich in das Gesamthandsvermögen einer Schwesterpersonengesellschaft übertragen, ist der Vorgang insoweit als Entnahme zu beurteilen, als das Entgelt hinter […]
Eintrag lesenOLG Brandenburg, Urteil vom 20.02.2007 – 6 U 22/06
Außerordentliche Kündigung des GmbH-Geschäftsführer-Anstellungsvertrages: Ungenehmigte Verwendung der Firmenkreditkarte zu privaten Zwecken als Kündigungsgrund; Aussetzung des Zivilprozesses wegen Beschlagnahme von Unterlagen im Strafverfahren
1. Die ungenehmigte umfangreiche Verwendung der Firmenkreditkarte zu privaten Zwecken stellt ebenso einen Grund für eine außerordentlichen Kündigung des Anstellungsverhältnisses des Fremdgeschäftsführers dar wie der Umstand, dass er die von der GmbH verauslagten Beträge überhaupt nicht bzw. nicht zeitnah erstattet.
2. Der Geschäftsführer, der unberechtigt private Aufwendungen aus dem Vermögen der GmbH begleicht, hat die verauslagten Beträge zu erstatten. Befinden sich für seine Rechtsverteidigung notwendige Unterlagen im Besitz der Staatsanwaltschaft, hat der Geschäftsführer sich dort um Akteneinsicht zu bemühen. Eine Aussetzung des Prozesses bis zum Abschluss des Strafverfahrens kommt nicht in Betracht.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 20. Juni 2005 – II ZR 18/03
Kündigung des GmbH-Geschäftsführers I Nachschieben eines wichtigen Grundes für die vor Insolvenzeröffnung erfolgte Kündigung des Anstellungsvertrages des GmbH-Geschäftsführers durch den Insolvenzverwalter I schuldhafte Insolvenzverschleppung als Kündigungsgrund
1. Ein Insolvenzverwalter des Vermögens einer GmbH ist befugt, einen wichtigen Grund für eine von der GmbH vor Insolvenzeröffnung erklärte außerordentliche Kündigung (§ 626 Abs. 1 BGB) des Anstellungsvertrages ihres Geschäftsführers nachzuschieben.
2. Eine schuldhafte Insolvenzverschleppung durch den Geschäftsführer einer GmbH berechtigt diese zur Kündigung seines Anstellungsvertrages aus wichtigem Grund (§ 626 Abs. 1 BGB). Die Ausschlußfrist des § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB beginnt nicht vor Beendigung des pflichtwidrigen Dauerverhaltens.
Eintrag lesenBFH, Urteil vom 22. September 1994 – IV R 41/93
Veruntreut ein Gesellschafter Vermögen der Gesellschaft und erlangt die Gesellschaft keinen werthaltigen Schadensersatzanspruch, entsteht ihr ein betrieblicher Verlust. Der Verlust ist dem geschädigten Gesellschafter zuzurechnen, wenn vom Mitgesellschafter in der Auseinandersetzung kein Ausgleich erlangt werden kann.
Eintrag lesenOLG Köln, Urteil vom 26.11.1993 – 19 U 93/93
Fristlose Kündigung des Vorstands einer Genossenschaft
1. Zur fristlosen Kündigung des Anstellungsvertrages eines geschäftsführenden Vorstandsmitgliedes einer eingetragenen Genossenschaft ist die Generalversammlung berechtigt.
2. Grundsätzlich muß sich die Generalversammlung die Kenntnis eines Aufsichtsratsmitglieds vom Vorliegen wichtiger Kündigungsgründe nicht zurechnen lassen. Die Frist des BGB § 626 Abs 2 beginnt daher erst ab Kenntniserlangung durch die Generalversammlung. Etwas anderes gilt nur, wenn das Aufsichtsratsmitglied die Generalversammlung nach Kenntniserlangung nicht in angemessener Frist einberuft.
3. Die außerordentliche Kündigung des Anstellungsvertrages eines geschäftsführenden Vorstandsmitgliedes der eingetragenen Genossenschaft kann bereits dann gerechtfertigt sein, wenn eine einmalige, verhältnismäßig geringfügige Verfehlung vorliegt (hier: eigenmächtige Verbuchung von Spesenvorschüssen als Darlehen).
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 17. Oktober 1983 – II ZR 31/83
Abberufung des Geschäftsführers einer Zweimann-GmbH, der nicht Gesellschafter ist, aus wichtigem Grund mit einfacher Mehrheit, auch wenn nach der Satzung alle Beschlüsse einstimmig zu fassen sind
Ein Geschäftsführer, der der Gesellschaft aus wichtigem Grunde nicht länger zuzumuten ist und den die Mehrheit deshalb ablösen will, kann der Gesellschaft von einer Minderheit nicht aufgezwungen werden. Das muß jedenfalls dann gelten, wenn der Geschäftsführer kein Gesellschafter und dem gegen die Abberufung stimmenden Gesellschafter nicht das Sonderrecht eingeräumt worden ist, den Geschäftsführer vorzuschlagen (Fortführung BGH, 1982-03-22, WM IV 1982, 583).
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