Geschäftsführungsbefubnisse I Organanstellung durch Aufsichtsrat in mitbestimmter GmbH I Rechtsstellung des Arbeitsdirektors in mitbestimmter GmbH I Kompetenzüberschreitung
1. In der mitbestimmten GmbH ist der Aufsichtsrat auch für Abschluß, Änderung und Aufhebung der Anstellungsverträge mit Geschäftsführern und die dazu notwendigen Entscheidungen zuständig.
2. In einem der Mitbestimmung unterliegenden Unternehmen ist es mit Rücksicht auf die Rechtsstellung des Arbeitsdirektors unzulässig, dem Vorsitzenden der Geschäftsführung ein allgemeines Vetorecht einzuräumen.
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