§ 30 Abs 1 GmbHG, § 31 Abs 1 GmbHG, § 43 Abs 1 GmbHG, § 43 Abs 3 S 1 GmbHG 1. GmbHG § 30 Abs. 1 untersagt nicht nur Auszahlungen an die Gesellschafter, […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Erhaltung des Stammkapitals
OLG Hamm, Urteil vom 11.01.1999 – 27 U 193/98
§ 607 BGB, § 32a GmbHG, § 172a HGB 1. Ist in einem Anteilsübertragungsvertrag vorgesehen, daß ein bestimmter Gesellschafter der Gesellschaft ein Darlehen gewähren soll, wird das Darlehen aber später vom Konto der Ehefrau des […]
Eintrag lesenOLG Celle, Urteil vom 06.08.1997 – 9 U 224/96
§ 30 Abs 1 GmbHG, § 31 Abs 1 GmbHG, § 34 GmbHG 1. Steht bereits bei der Beschlußfassung über die Einziehung eines Geschäftsanteils fest, daß die Abfindung nur aus dem gebundenen Stammkapital gezahlt werden […]
Eintrag lesenOLG Frankfurt, Urteil vom 26.11.1996 – 5 U 111/95
GmbHG §§ 30, 34, 51; AktG § 241Bitte wählen Sie ein Schlagwort:AktGAktG § 241 Wird zu einem Anteil eines GmbH-Gesellschafters satzungsgemäß die Einziehung gegen Entschädigung beschlossen, bestehen die Gesellschafterrechte bis zur Leistung des Einziehungsentgelts fort […]
Eintrag lesenOLG Köln, Urteil vom 21.05.1996 – 3 U 130/95
§ 30 GmbHG, § 34 GmbHG, § 183 S 1 Halbs 2 BGB 1. Der Austritt eines GmbH-Gesellschafters aus der GmbH mit Zustimmung der GesellschafterversammlungBitte wählen Sie ein Schlagwort:GesellschafterversammlungZustimmungZustimmung der Gesellschafterversammlung ist auch ohne Vorliegen […]
Eintrag lesenOLG Zweibrücken, Urteil vom 17.05.1996 – 6 U 8/95
GmbHG § 34 Die Zwangseinziehung des GeschäftsanteilsBitte wählen Sie ein Schlagwort:GeschäftsanteilsZwangseinziehungZwangseinziehung des Geschäftsanteils wird nicht schon mit der Bekanntgabe an den betroffenen Gesellschafter, sondern erst mit der vollständigen Zahlung des Abfindungsbetrages wirksam.
Eintrag lesenOLG Hamm, Urteil vom 07.10.1992 – 8 U 75/92
Verfügungsverfahren zur Überprüfung der Ausschließung eines GmbH-Gesellschafters und Abberufung als Geschäftsführer I Aktiv- und Passivlegitimation I wichtiger Grund für Gesellschafterausschließung I Zeitpunkt des Verlustes der Gesellschafterstellung I Nichtigkeit von Gesellschafterbeschlüssen bei Einberufungsmängeln
1. Zur Vertretung der GmbH im Verfügungsverfahren über die Wirksamkeit einer Abberufung des Geschäftsführers.
2. Bei Eintragung als Geschäftsführer im Handelsregister besteht die Gefahr, daß der Betreffende für die GmbH tätig wird, so daß eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung, als Geschäftsführer der GmbH tätig zu sein und für diese aufzutreten, gegen den Eingetragenen zu richten ist. Die GmbH ist für einen derartigen Verfügungsantrag aktivlegitimiert. Ein Gesellschafterbeschluß gem GmbHG § 46 Nr 5 ist für einen Antrag, der auf Feststellung gerichtet ist, daß eine bestimmte Person überhaupt nicht Geschäftsführer ist, nicht erforderlich.
3. Zur Nichtigkeit von Gesellschafterbeschlüssen der GmbH bei Einberufungsmängeln.
4. Bei Ausschließung als GmbH-Gesellschafter aus wichtigem Grund durch Beschluß hat der rechtmäßige Beschluß zur Folge, daß der Gesellschafter seine Gesellschafterstellung bereits durch den Beschluß verliert, selbst wenn ein Einziehungsentgelt noch nicht gezahlt ist.
5. Ungerechtfertigt, ehrenrührige Vorwürfe gegen Mitgesellschafter und ihnen nahestehenden Personen können ein wichtiger Grund für die Ausschließung als Gesellschafter sein.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 5. Februar 1990 – II ZR 114/89
§§ 30, 31 GmbHG Dem Geschäftsführer ist es verboten, Aktivvermögen der Gesellschaft an die Gesellschafter herauszugeben, wenn und insoweit dadurch eine Unterdeckung des Vermögens unterhalb der Stammkapitalziffer herbeigeführt oder noch weiter vertieft wird.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 11. Dezember 1989 – II ZR 78/89
§ 30 GmbHG Aufgrund einer Erfolgsbilanz zu fortgeführten Buchwerten ist zu beurteilen, ob im Zeitpunkt der Entnahme, die ein Kommanditist tätigt, dessen Kapitalanteil durch Verluste unter den Betrag der geleisteten Haftsumme herabgesetzt war oder durch […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 7. November 1988 – II ZR 46/88
§ 30 GmbHG Wer sich als stiller Gesellschafter am Handelsgewerbe einer GmbH beteiligt, unterliegt den Grundsätzen zur Erhaltung des Stammkapitals ebenso wie der GmbH-Gesellschafter, wenn er ähnlich wie dieser die Geschicke der GmbH bestimmt sowie an Vermögen […]
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