OTTO HGB §§ 119, 120, 238 ff. a) Eine die Abweichung vom personengesellschaftsrechtlichen Einstimmigkeitsprinzip legitimierende Mehrheitsklausel muss dem Bestimmtheitsgrundsatz entsprechen. Dieser verlangt nicht eine Auflistung der betroffenen Beschlussgegenstände, Grund und Tragweite der Legitimation für Mehrheitsentscheidungen können […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Erkennbarkeit von Ausmaß und Umfang einer möglichen zusätzlichen Belastung des Gesellschafters
BGH, Urteil vom 30. Oktober 1958 – II ZR 253/56
Die Entlastung von Geschäftsführern einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung wirkt wie ein Verzicht auf Ersatzansprüche oder das Anerkenntnis des Nichtbestehens derartiger Ansprüche.
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