§ 46 Nr 5 GmbHG, § 46 Nr 8 GmbHG a) Die Verzichtswirkung der Entlastung nach GmbHG § 46 Nr 5 erstreckt sich auch auf Ansprüche gegen den Geschäftsführer aus ungerechtfertigter Bereicherung, sofern die die Bereicherung […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Ermessen bei Entlastung
BGH, Urteil vom 30. Oktober 1958 – II ZR 253/56
Die Entlastung von Geschäftsführern einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung wirkt wie ein Verzicht auf Ersatzansprüche oder das Anerkenntnis des Nichtbestehens derartiger Ansprüche.
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