Klage gegen GmbH auf Zustimmung zu einer Anteilsübertragung
1. Verweigert die Gesellschafterversammlung einer GmbH die nach dem Gesellschaftsvertrag erforderliche Zustimmung zu einer Übertragung eines Gesellschaftsanteils, so kann der Gesellschafter, der darin eine Verletzung gesellschaftlicher Treuepflichten sieht, (Leistungs-)Klage auf Zustimmung gegen die Gesellschaft erheben. Die Klage unterliegt keiner Anfechtungsfrist. Es bedarf keiner Teilnahme der Gesellschafter als Streithelfer an dem Verfahren.
2. Ob die Beschlußfassung der Gesellschafterversammlung eine Verletzung gesellschaftlicher Treuepflichten darstellt, bedarf einer Interessenabwägung.
3. Auch eine reine Besitzgesellschaft, die keine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, ist Normadressatin des GWB § 26 Abs 2 (juris: WettbewG), solange sie ihre Absicht, sich als Unternehmen zu betätigen, nicht endgültig aufgegeben hat.
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