Verwaltungs-Testamentsvollstreckung über Gesellschaftsbeteiligung
1. Ist ein Aktionär an einer Aktiengesellschaft mit Aktien beteiligt, von denen ein Teil einer Verwaltungs-Testamentsvollstreckung unterliegt, so geht das Verwaltungsrecht des Testamentsvollstreckers unter, wenn die Aktiengesellschaft in eine Kommanditgesellschaft umgewandelt wird und dieser Aktionär (Erbe) nunmehr Kommanditist wird.
1.1 Der Testamentsvollstrecker hat in diesem Fall einen Anspruch auf Wiederherstellung seines Verwaltungsrechts. Dieser Anspruch ist in der Weise durchsetzbar, daß der Erbe dem Testamentsvollstrecker treuhänderisch den Teil seines Kommanditanteils überträgt, der den Aktien entspricht, die zunächst der Testamentsvollstreckung unterlagen. Zur Wirksamkeit einer solchen Übertragung ist grundsätzlich die Zustimmung der übrigen Gesellschafter erforderlich.
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