InsO § 17 a) Die Darlegung der Zahlungsunfähigkeit anhand einer Liquiditätsbilanz ist entbehrlich, wenn eine Zahlungseinstellung (§ 17 Abs. 2 Satz 2 InsO) die gesetzliche Vermutung der Zahlungsunfähigkeit begründet (BGH, Urteil vom 20. November 2001 […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Fälligkeit nach § 17 InsO
BGH, Urteil vom 14. Mai 2009 -IX ZR 63/08
§ 17 InsO, § 131 Abs 1 Nr 2 InsO, 1. Fällige Forderungen bleiben bei der Prüfung der Zahlungsunfähigkeit nur außer Betracht, sofern sie mindestens rein tatsächlich – also auch ohne rechtlichen Bindungswillen – gestundet […]
Eintrag lesenBGH, Beschluss vom 19. Juli 2007 – IX ZB 36/07
§ 17 Abs 2 InsO, § 271 Abs 1 BGB 1. Eine Forderung ist in der Regel dann im Sinne von § 17 Abs. 2 InsO fällig, wenn eine Gläubigerhandlung feststeht, aus der sich der […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 8. Oktober 1998 – IX ZR 337/97
§ 10 Abs 1 Nr 4 GesO 1. Der Verwalter trägt zur Frage der Zahlungseinstellung ein ernsthaftes Einfordern des Gläubigeranspruchs ausreichend vor, wenn er eine Handlung darlegt, aus der sich im allgemeinen der Wille ergibt, […]
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