GmbHG §§ 16, 19 1. Der Insolvenzverwalter ist zur Geltendmachung der restlichen Stammeinlage berechtigt, ohne hierzu des in § 46 Nr. 2 GmbHG vorgesehenen Beschlusses der Gesellschafterversammlung der Gemeinschuldnerin zu bedürfen (BGH, NJW 1982, 2822, […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Fälligkeit der Stammeinlage
BGH, Urteil vom 4. März 1996 – II ZR 89/95
GmbHG §§ 5, 16, 19 a) Tritt ein Gesellschafter seinen Geschäftsanteil an einer GmbH, aus dem die Resteinlage noch nicht fällig gestellt ist, an eine andere GmbH ab, an der er ebenfalls beteiligt ist und […]
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