§ 16 Abs 1 aF GmbHG, § 1 GWB vom 26.08.1998, § 4 Abs 2 GWB vom 26.08.1998, § 134 BGB Dentalartikel Wird der Erwerb eines Geschäftsanteils an einer GmbH nach § 16 Abs. 1 GmbHG aF […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für fehlerhafte GmbH-Geschäftsanteilsübertragung
BGH, Beschluss vom 17. Juli 2012 – II ZR 217/10
GmbHG § 16 a. F.; BGB §§ 133, 157 a) Der Geschäftsführer einer GmbH muss bei der Überzeugungsbildung, ob ein Nachweis des Übergangs eines Geschäftsanteils im Sinne des § 16 Abs. 1 GmbHG a. F. als geführt angesehen werden […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 20. Juli 2010 – XI ZR 465/07
§ 134 BGB, § 705 BGB, Art 1 § 1 RBerG, § 1 RBerG, § 128 HGB, § 130 HGB Die Grundsätze über die fehlerhafte GesellschaftBitte wählen Sie ein Schlagwort:fehlerhafte GesellschaftGesellschaft sind auch im Fall […]
Eintrag lesenBGH, Versäumnisurteil vom 13. Januar 2003 – II ZR 58/00
Anwendung der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft auf das Ausscheiden eines Gesellschafters und Übernahme der unbeschränkten Haftung der dem Austritt zustimmenden Mitgesellschafter auf Rückzahlung der Einlage I
Die Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft sind auch auf das Ausscheiden aus der Gesellschaft anzuwenden. Das auf einem fehlerhaften rechtsgeschäftlichen Handeln beruhende Ausscheiden eines Gesellschafters ist nach diesen Grundsätzen wirksam, wenn es in Vollzug gesetzt worden ist, und seiner Anerkennung gewichtige Interessen der Allgemeinheit oder einzelner schutzwürdiger Personen nicht entgegenstehen. Der Anwendung dieser Grundsätze steht nicht entgegen, dass nicht alle Mitgesellschafter an dem fehlerhaft vollzogenen Ausscheiden eines Gesellschafters mitgewirkt haben, oder ein Mitgesellschafter die ihm erteilte Vollmacht zum Abschluss der zugrundeliegenden Vereinbarung überschritten hat, wenn der betroffene Gesellschafter und die für sein Ausscheiden stimmenden Gesellschafter das Ausscheiden für wirksam gehalten haben.
2. Haben Mitgesellschafter mit dem ausscheidenden Gesellschafter eine inhaltlich gleichlautende Vereinbarung über sein sofortiges Ausscheiden gegen Rückerstattung seiner vollen Einlage getroffen, so stellt diese Abrede zugleich eine uneingeschränkte Haftungsübernahme der dem faktischen Austritt zustimmenden Mitgesellschafter für die modifizierte Abfindung in Form der Rückzahlung der Einlage dar. Auf die im Gesellschaftsvertrag vorgesehene quotale Haftungsbegrenzung können sich die Mitgesellschafter unter diesen Umständen nicht berufen.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 22. Januar 1990 – II ZR 25/89
§ 16 GmbHG, § 123 Abs 2 S 1 BGB 1. Wird die Abtretung eines GmbH-Anteils wegen arglistiger Täuschung oder Irrtums angefochten, so greifen die bürgerlich-rechtlichen Anfechtungs- und Nichtigkeitsvorschriften ein; die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 12. Oktober 1987 – II ZR 251/86
§ 705 BGB, § 105 HGB, § 130 HGB, § 161 HGB Nach den Grundsätzen der fehlerhaften Gesellschaft setzt der fehlerhaft vollzogene Beitritt zu einer Gesellschaft ein – wenn auch fehlerhaftes – rechtsgeschäftliches Handeln aller […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 10. Mai 1982 – II ZR 89/81
§ 16 GmbHG Ein Gesellschafter kann sich von seiner Haftung für rückständige Stammeinlagebeträge (zB nach deren Einforderung durch den Konkursverwalter der GmbH) nicht mehr durch eine nachfolgende Anfechtung seines Anteilserwerbs wegen arglistiger Täuschung befreien. Zur […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 13. März 1975 – II ZR 154/73
1. Die Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft gelten auch, wenn
1.1 ein Gesellschafter bei seinem Eintritt oder Ausscheiden sittenwidrig übervorteilt wurde,
1.2 die Übertragung eines GmbH-Anteils durch Irrtum, arglistige Täuschung oder unter sittenwidriger Übervorteilung veranlaßt wurde.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 14. April 1969 – II ZR 142/67
Werden Vereinbarungen über das Ausscheiden eines Gesellschafters wegen arglistiger Täuschung angefochten, so bestimmen sich die Wirkungen nach den Regeln über fehlerhafte Gesellschaftsverträge.
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