§ 75 AktG, § 97 AktG Ein vom Aufsichtsratsvorsitzenden ohne Aufsichtsratsbeschluß abgeschlossener und damit fehlerhafter Anstellungsvertrag eines Vorstandsmitglieds ist für die Dauer der Beschäftigung des Betroffenen so zu behandeln, als wäre der Vertrag wirksam. Tenor […]
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