GmbHG § 35 Abs. 2 Satz 1, §§ 38, 49, 51; AktG §§ 241 ff; InsO §§ 15, 212 a) Gesellschafterbeschlüsse, die in Räumen eines verfeindeten Gesellschafters gefasst werden, sind in der Regel wirksam, aber […]
GmbHG § 35 Abs. 2 Satz 1, §§ 38, 49, 51; AktG §§ 241 ff; InsO §§ 15, 212 a) Gesellschafterbeschlüsse, die in Räumen eines verfeindeten Gesellschafters gefasst werden, sind in der Regel wirksam, aber […]
§ 46 Nr 5 GmbHG, § 138 Abs 3 ZPO, § 256 ZPO a) Das GmbHG enthält – anders als das AktG – keine eigenständige Regelung über die Geltendmachung von Beschlussmängeln. Es entspricht jedoch der ständigen Rechtsprechung […]