Die für den Verjährungsbeginn erforderliche Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände kann der Gesellschaft nicht durch ihren Geschäftsführer vermittelt werden, wenn dieser selbst Schuldner ist.
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Feststellungsbeschluss
BGH, Urteil vom 28. Januar 1991 – II ZR 20/90
Der Feststellungsbeschluss einer Personengesellschaft, der wegen formeller oder materieller Mängel – etwa wegen Verstoß gegen gesetzliche oder gesellschaftsvertragliche Bilanzierungsvorschriften – fehlerhaft ist, ist nichtig. Der die Unwirksamkeit rügende Gesellschafter muss Feststellungsklage gegen die Mitgesellschafter erheben.
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