PartGG Allen Gesellschaften mit einer anderen Rechtsform als der Partnerschaft, die nach dem Inkrafttreten des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes gegründet oder umbenannt werden, ist die Bezeichnung „und PartnerBitte wählen Sie ein Schlagwort:Partnerund Partner“ verwehrt. Dies gilt auch für […]
Eintrag lesen