Außerordentliche Kündigung des GmbH-Geschäftsführer-Anstellungsvertrages: Ungenehmigte Verwendung der Firmenkreditkarte zu privaten Zwecken als Kündigungsgrund; Aussetzung des Zivilprozesses wegen Beschlagnahme von Unterlagen im Strafverfahren
1. Die ungenehmigte umfangreiche Verwendung der Firmenkreditkarte zu privaten Zwecken stellt ebenso einen Grund für eine außerordentlichen Kündigung des Anstellungsverhältnisses des Fremdgeschäftsführers dar wie der Umstand, dass er die von der GmbH verauslagten Beträge überhaupt nicht bzw. nicht zeitnah erstattet.
2. Der Geschäftsführer, der unberechtigt private Aufwendungen aus dem Vermögen der GmbH begleicht, hat die verauslagten Beträge zu erstatten. Befinden sich für seine Rechtsverteidigung notwendige Unterlagen im Besitz der Staatsanwaltschaft, hat der Geschäftsführer sich dort um Akteneinsicht zu bemühen. Eine Aussetzung des Prozesses bis zum Abschluss des Strafverfahrens kommt nicht in Betracht.
Eintrag lesen